Beschluss: zur Kenntnis genommen

Erster Kreisrat Hartmut Heinen verweist auf die Mitteilungsvorlage und erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation (Anlage) die unterschiedlichen Varianten zur zukünftigen Beschulung der Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Als weiteres Vorgehen kündigt er ein Gespräch mit den Schulleitungen der Förderschulen Lernen an. Außerdem wäre ggf. eine Elternbefragung von Kindern mit Lernbeeinträchtigungen im Primarbereich durchgeführt. In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Beruf und Kultur am 03.05.2018 solle dann ein entsprechender Beschluss zur Zukunft des Förderschwerpunktes Lernen erfolgen.

 

KTA Walter Goda begrüßt die grundsätzlichen Möglichkeiten, die der Koalitionsvertrag eröffnet, bedauert aber, dass die Eltern von förderbedürftigen Kindern erst ab Klasse 5 eine Wahlmöglichkeit erhalten. In der Grundschule werden sie weiterhin inklusiv beschult.

Die CDU-Kreistagsfraktion habe Betroffene für den 26.02.2018 nach Dinklage eingeladen, um sich ein Meinungsbild zu verschaffen. Er plädiere dafür, dass auch die Eltern zukünftiger Schüler des Sekundarbereiches I an der Befragung beteiligt werden sollen. EKR Heinen erläutert, dass diese sich derzeit im Primarbereich befinden und deshalb erfasst werden würden.

 

Abschließend teilt der Ausschussvorsitzende Kristian Kater mit, dass der Landtag den Koalitionsvertrag Ende Februar beschließen werde.