Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Richter von der Fa. Dr. Garbe und Lexis stellt das Ergebnis des Medienentwicklungsplanes, den er für die kreiseigenen Schulen erstellt hat, vor (Anlage). Für die Schulen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden habe er ebenfalls einen Plan erstellt.

Anstoß sei die Idee gewesen, ein einheitliches System „Medien in Schulen“ zu entwickeln.

Herr Richter erläutert die unterschiedlichen möglichen Maßnahmen für Infrastruktur, Ausstattung sowie Wartung und Support.

Auf Nachfrage erläutert Erster Kreisrat Hartmut Heinen, dass das Land Niedersachsen für die IT-Administration an den kreiseigenen Schulen bisher eine jährlichen Betrag in Höhe von 170.000 € zur Verfügung stelle.  

Herr Richter erklärt, dass die Ausstattungsregeln für die Hardware, für welche Anzahl von Schülern ein Endgerät erforderlich sei, 2001 durch die EU-Kommission festgelegt worden sei. 

Nach längerer Diskussion besteht Einigkeit unter den Ausschussmitgliedern, dass einheitliche Regelungen im Sinne der Schüler im Landkreis Vechta wünschenswert und erforderlich seien.

KTA Walter Goda schlägt als Änderung des Beschlussvorschlages dahingehend vor, dass die Regelungen zu Ausstattung und Infrastruktur im Medienentwicklungsplan vom Ausschuss nicht anerkannt, sondern zur Kenntnis genommen werden. Der Vorschlag wird angenommen.

Erster Kreisrat Hartmut Heinen weist abschließend darauf hin, dass es sich bei dem vorgestellten Medienentwicklungsplan um den Vorschlag für einen Rahmen handele, der im Dialog mit den Schulen durch Einbindung derer Medienkonzepte umgesetzt werden solle. Zeitgleich mit der Umsetzung müsse die entsprechende Fortbildung der Lehrkräfte erfolgen.

Für die zukünftige Umsetzung von Wartung und Support sei gemeinsam mit den Städten und Gemeinden ein Konzept zu erarbeiten.  


Sodann beschließt der Ausschuss für Schule, Beruf und Kultur einstimmig:


„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen: Die in dem Medienentwicklungsplan dargestellte Ausstattung und Infrastruktur wird als Basis für den Bedarf der kreiseigenen Schulen zur Kenntnis genommen. Die konkrete Ausstattung wird mit den Schulen anhand ihrer schulischen Medienkonzepte in den künftig durchzuführenden Jahresgesprächen festgelegt. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, gemeinsam mit den Schulen ein Umsetzungskonzept zur künftigen Sicherstellung von Wartung und Support zu erarbeiten.“