Beschluss: zur Kenntnis genommen

Amtsleiterin Angelika Wehebrink erklärt, dass Frau Katja Schneider als zuständige Sachbearbeiterin für das Sprachförderkonzept des Landkreises Vechta einen aktuellen Überblick über die Inanspruchnahme der Zuwendungen geben werde.

Frau Schneider stellt anschließend den Inhalt der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen vor (Anlage) und gibt Auskunft über die bisherigen Bewilligungen. Abschließend weist sie darauf hin, dass mit Ablauf dieses Jahres bzw. für die Schulen mit Ablauf des Schuljahres 2018/2019 außer Kraft treten.

 

KTA Natalie Schwarz erklärt, dass die Sprachförderung ein wichtiges Thema bliebe und die  Richtlinie daher über 2018 bzw. 2019 hinaus verlängert werden müsse.