Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Nüske (Geschäftsführer der AWV) stellt anhand der anliegenden Präsentation (s. Anlage 2) die zeitlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die Einführung einer gelben Tonne vor.

Insbesondere weist er darauf hin, dass für die neu abzuschließende Abstimmungsvereinbarung die Erteilung eines Mandats erforderlich ist, damit die AWV für die Einführung einer gelben Tonne verhandeln kann.

 

Auf Nachfrage der KTA Schwarz erklärt Herr Nüske, dass die Sammlung mittels Tonnen Mehrkosten verursachen wird. Diese Mehrkosten sollen jedoch nicht auf die Gebührenträger umgelegt werden, sondern müssen von den Dualen Systemen über die Lizensierung der Verkaufsverpackungen refinanziert werden.

 

KTA Schütte spricht sich für die Einführung einer gelben Tonne aus und bittet dem Beschlussvorschlag zu folgen, damit eine schnelle Umsetzung stattfinden kann.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


„Dem Kreistag wird empfohlen die AWV mit den Verhandlungen mit den Dualen Systemen unter folgenden Randbedingungen für die zukünftige Sammlung von Leichtverpackungen zu beauftragen:

 

·         Die Sammlung der Leichtverpackungsabfälle soll zukünftig wahlweise in gelben Tonnen oder gelben Säcken erfolgen.

·         Die Tonnen müssen für einen vierwöchentlichen Abfuhrrhythmus in ausreichender Größe und Anzahl bereitgestellt werden.

·         Nach dem 01.01.2019 wird der Landkreis Vechta eine Rahmenvorgabe erlassen, in der die vorstehend genannten Bedingungen verbindlich für die Dualen Systeme festgeschrieben werden.“