Beschluss: einstimmig beschlossen

Amtsleiter Stuntebeck erläutert, dass das Vogelschutzgebiet „Dümmer“ hoheitlich zu sichern und somit zu einem geschützten Teil von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Abs. 2 BNatSchG zu erklären ist.

 

Er teilt mit, dass bei der Auswahl der Schutzgebietskategorie zu berücksichtigen ist, dass durch die Unterschutzstellung ein günstiger Erhaltungszustand sämtlicher vorhandener Schutzgüter sichergestellt und entwickelt wird und hebt insbesondere die Sicherung und Entwicklung der Lebensräume der Wiesenvögel und übrigen im Gebiet vorkommenden Brut-, Rast- und Gastvögel hervor.

 

Abschließend weist Herr Stuntebeck darauf hin, dass in diesem Verfahren ebenfalls Flächen in den Landkreisen Osnabrück und Diepholz gesichert werden, sodass der Erlass der Verordnung im Einvernehmen mit diesen geschieht.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


„Dem Kreistag wird empfohlen, den Landrat mit der Aufstellung eines Entwurfes zur Anpassung der NSG-Verordnung „Westliche Dümmerniederung“ zu beauftragen, um das Vogelschutzgebiet „Dümmer“ ausreichend zu sichern.“