Herr Kucklick stellt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage 2) die integrierte Berichterstattung Niedersachsen (IBN) vor. Er führt aus, dass die IBN ein Kennzahlensystem aller niedersächsischer Jugendhilfeträger sei. Sie sei vor etwa 10 Jahren ins Leben gerufen worden.

 

Ziel der IBN sei die Lieferung steuerungsrelevanter Informationen zu Jugendhilfeleistungen auf den Ebenen Auftragserfüllung, Wirtschaftlichkeit, Kundenzufriedenzeit und Mitarbeiterzufriedenheit. Neben einer regelmäßigen Datenlieferung und Aufarbeitung gehe es insbesondere auch darum, mit den Ergebnissen in einen regelmäßigen fachlichen Austausch zu treten.

 

Unter Berücksichtigung von Sozialstrukturdaten werde Niedersachsen nach statistischen Berechnungen in fünf Vergleichsringe aufgeteilt. Damit sei sichergestellt, dass in den Vergleichsringen Kommunen vertreten seien, die in etwa ähnliche Strukturdaten vorweisen könnten. Der Landkreis Vechta befinde sich im Vergleichsring 3. In diesem Vergleichsring seien die Landkreise Aurich, Cloppenburg, Emsland, Grafschaft Bentheim, Leer, Wittmund und seinerzeit auch noch die Stadt Nordhorn.

 

Sodann geht Herr Kucklick auf die Ergebnisse der Vergleichsdaten der Jahre 2011 bis 2015 ein. Er führt hierzu aus, dass die günstige Entwicklung in den letzten Jahren auch auf die von der Politik gebilligte Personalaufstockung und die guten präventiven Angebote im Landkreis Vechta zurückzuführen seien.

 

Im Hinblick auf die Auftragserfüllung und Wirtschaftlichkeit erklärt Herr Kucklick, dass das Jugendamt des Landkreises Vechta im Jahre 2015 in 27,32 Fällen je 1000 Jugendeinwohner von 0-18 Jahren (JEW) Hilfe zur Erziehung geleistet habe. Die Anzahl sei seit 2012 von 30,18 auf 27,32 gesunken.

 

Der Zuschussbedarf für Hilfen zur Erziehung pro Einwohner unter 18 Jahren habe sich in den vergangenen Jahren insgesamt leicht von 277,67 auf 288,71 erhöht, was auch auf steigende Entgelte und Fachleistungsstundensätze zurückzuführen sei.

 

Die Anzahl der ambulanten Hilfe zur Erziehung (HzE) -Fälle habe sich im Vergleichszeitraum von 21,47 auf 19,34 Fälle pro 1000 JEW reduziert (Mittelwert Nds. 22, 27; Vergleichsring 3 bei 21,21) die der stationären HzE-Fälle von 8,5 auf 7,98 Fälle (Mittelwert Nds. 15,6; Vergleichsring 3 bei 12,82).

 

Der Zuschussbedarf für ambulante HzE  pro Einwohner unter 18 Jahren habe 119,69 €, für stationäre Hilfen zur Erziehung 169,02 € betragen. Damit läge der Landkreis Vechta bei den ambulanten Hilfen weit unter dem Wert in Niedersachsen (146,01 €) und knapp unter dem Wert des Vergleichsrings  (120,57 €). Bei den stationären Hilfen sei der Unterschied noch deutlicher (Nds. 301,04 €; Vergleichsring  = 263,02 €).

 

Bei der Anzahl der Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VIII pro 1000 Kinder und Jugendliche sei im Jahre 2011 bis 2015 eine geringfügige Steigerung von 10,33 auf 10,42  zu verzeichnen gewesen. Im Vergleich zum Mittelwert in Nds. von 8,26 und im Vergleichsring 3 von 9,12 liege der Landkreis Vechta hier über den Durchschnittswerten vergleichbarer Kommunen. Die Anzahl der ambulanten Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VIII pro 1000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren habe relativ konstant bei 10,17 gelegen (Wert Nds: 7,39; Vergleichsring 8,82). Zur Reduzierung der Fallzahlen habe der Landkreis im Jahre 2015 eine Spezialisierung im Allgemeinen Sozialen Dienst vorgenommen und führe seitdem durch das "35 a SGB VIII -Team" mit drei  Mitarbeiterinnen eine genauere Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung durch.

 

Im Bereich der Eingliederungshilfen pro Einwohner unter 18 Jahren sei der Zuschussbedarf von 33,22 € zwar insgesamt seit dem letzten Jahr leicht gestiegen, habe aber immer noch unter dem Mittelwert für Niedersachen mit 77,95 € und dem des Vergleichsrings 3 mit 44,88 € gelegen.

 

Die Anzahl der Hilfen für junge Volljährige pro 1000 (18- bis unter 21-Jährige) habe sich im Vergleichszeitraum deutlich von 16,33 € auf 9,24 € reduziert. Der Mittelwert für Niedersachsen habe 15,94 € und der des Vergleichsrings 3 durchschnittlich 8,91 € betragen.

 

Der Zuschussbedarf für Hilfen für junge Volljährige sei in den vergangenen Jahren ebenfalls deutlich von 212,90 € auf 107,50 € gesunken (Nds. 148,75 €; Vergleichsring 156,12 €).

 

Herr Kucklick fasst zusammen, dass im Landkreis Vechta insgesamt auf eine stationäre Hilfe insgesamt 2,42 ambulante Hilfen gekommen seien. Stationäre Hilfen würden solange wie möglich durch den Einsatz von qualifizierten ambulanten Leistungen vermieden.

 

Nach den Abfragen zur Kundenzufriedenheit, festgestellt durch stichprobenweise Interviews, hätten sich im Landkreis Vechta im Jahre 2015 69,7 % der Klienten von den MitarbeiterInnen des Jugendamtes ernst genommen gefühlt. Das Gefühl, dass das Jugendamt bei der Problemlösung habe helfen können, habe im Jahre 2015 bei 72,7 Klienten bestanden. Die Entscheidungen des Jugendamtes hätten 2015 insgesamt 66,7 % der Klienten nachvollziehen können.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. Herr Warnking stellt fest, dass der Landkreis insgesamt gut aufgestellt sei und spricht den Mitarbeitern/Innen des Jugendamtes seinen Dank für die geleistete Arbeit aus.