Anhand einer Powerpoint Präsentation stellt Frau Riemann-Wulf die Ergebnisse einer im Landkreis Vechta im Februar 2016 durchgeführten Elternbefragung zur Kindertagespflege vor. Die Powerpoint Präsentation ist der Niederschrift unter Anlage 1 beigefügt.

 

Eingangs erklärt Frau Riemann-Wulf, dass sich der Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertagespflege aus § 24 Abs. 2 SGB VIII ergebe. Mit Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe durch kreisangehörige Städte und Gemeinden habe vom 21.12.2012 habe der Landkreis die Aufgabe zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege auf die Kommunen übertragen. In der Satzung des Landkreises Vechta über die Förderung der Kindertagespflege seien die Höhe des Tagespflegeentgeltes, die Höhe der von den Eltern zu leistenden Kostenbeiträge, sowie die Eckpunkte der Förderung im Landkreis geregelt.

 

Die Organisation der Kindertagespflege im Landkreis Vechta beschreibt Frau Riemann-Wulf anhand eines Schaubildes. Danach nähmen die Städte Lohne und Dinklage und die Gemeinde Goldenstedt die Vermittlung und Beratung der Eltern und Tagespflegepersonen durch ihre Familienbüros wahr, die Stadt Vechta und die Gemeinden Visbek und Bakum durch die Kreisvolkshochschule und die Südkreiskommunen Damme, Holdorf, Steinfeld und Neuenkirchen-Vörden durch das Dammer Bildungswerk.

 

Frau Riemann-Wulf erklärt, dass die Befragung der Eltern anhand des Fragebogens der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e. V. (GISS) im Rahmen des Nds. Kindertagespflegebüros durchgeführt worden sei. Adressaten seien Eltern gewesen, die mindestens 1 Kind durch eine Tagespflegeperson betreuen lassen hätten. Insgesamt seien 550 Fragebögen versandt worden, wovon 259 zurück gesandt worden seien. Die Rücklaufquote habe erfreuliche 51,8 % betragen. Die Qualität und Zufriedenheit mit der Kindertagespflege sei über die 5 Dimensionen „Rahmenbedingungen“, „Zuverlässigkeit“, „Flexibilität“, „Pädagogische Arbeit“ und „Beratung durch die Vermittlungsstellen“ ermittelt worden. Die Bewertung sei im System der Schulnoten erfolgt. Im Einzelnen habe sich das Ergebnis der Befragung zu formulierten Thesen wie folgt dargestellt.

 

1.    Rahmenbedingungen:

 

Frau Riemann-Wulf erklärt, dass die Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege sich in hohem Maße auf die Qualität der Kindertagespflege auswirkten. Der These, dass die Gruppengröße in der Kindertagespflege ideal sei, hätten insgesamt 229 Eltern voll bzw. überwiegend zugestimmt (entsprechend 88,5 %). Die Räumlichkeiten hätten insgesamt 234 Eltern (entsprechend 90,4 %) für die Betreuung von Kindern voll bzw. überwiegend als sehr gut geeignet erachtet. Mit der Verpflegung ihres Kindes in der Tagespflege seien insgesamt 228 Eltern (entsprechend 88,1 %) voll bzw. überwiegend sehr zufrieden gewesen. Der These, dass die Kindertagesgruppe über altersgerechtes Spielmaterial verfüge hätten sogar 241 Eltern, (entsprechend 93,1 %) voll bzw. überwiegend zugestimmt. Insgesamt seien die Zustimmungswerte der Eltern hinsichtlich der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege damit erfreulich hoch gewesen.

 

2.    Zuverlässigkeit

 

Da die Kindertagespflege hauptsächlich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Anspruch genommen werde, erklärt Frau Riemann-Wulf, dass es für Eltern wichtig sei, dass das Tagespflegeangebot erreichbar und zuverlässig sei. Der These, dass die Kindertagespflege vom Wohnort der Eltern aus sehr gut erreichbar sei, hätten in der Umfrage insgesamt 227 Eltern (entsprechend 87,7 %) voll bzw. überwiegend zugestimmt.

 

Jedoch hätten nur insgesamt 145 Eltern (entsprechend 56,0 %) der These voll oder überwiegend zugestimmt, dass bei Ausfall der Tagespflegeperson die Vertretung geregelt sei. Es sei auffällig, dass in den Großtagespflegestellen die Bewertung erheblich positiver ausgefallen sei, da hier im Allgemeinen 3 Tagespflegepersonen tätig seien. Allerdings sei auch bei der Vertretung in der Großtagespflegestelle eine Höchstgrenze von max. 5 gleichzeitig zu betreuenden Kindern pro Tagespflegeperson zu beachten.

 

Die These, dass die Zusammenarbeit mit der Tagespflegeperson sehr vertrauensvoll sei, hätten 248 der befragten Eltern (95,8 %) mit voll bzw. überwiegend zustimmend beantwortet. Grund für dieses positive Ergebnis werde dann gesehen, dass bereits bei Vermittlung eines Tagespflegekindes von den Vermittlungsstellen darauf geachtet werde, dass Eltern, Tagespflegepersonen und das zu betreuende Kind „gut zusammen passen“.

 

3.    Flexibilität

 

Frau Riemann-Wulf berichtet, dass 214 Eltern (entsprechend 82,6 %) der These, dass die Tagespflegeperson sehr flexibel seien voll bzw. überwiegend zugestimmt hätten. 39  Eltern (entsprechend 15 %) seien hinsichtlich der Flexibilität nur mittelmäßig bzw. gar nicht zufrieden gewesen. Das Ergebnis mache deutlich, dass das Angebot an flexible Betreuungszeiten noch weiter ausgebaut werden müsse und gerade in den Randzeiten noch Angebote fehlten.

 

Die These, dass die Tagespflegepersonen hinsichtlich besonderer Wünsche, z. B. an Ernährung, Abhol-Bringdienste, sehr flexibel seien, hätten dagegen insgesamt 218 Eltern (entsprechend 84,1 %) voll bzw. überwiegend bestätigt.

 

4.    Pädagogische Arbeit (Teil 1)

 

Frau Riemann-Wulf führt aus, dass zur Bekanntheit des pädagogischen Konzeptes der Tagespflegeperson nur 105 Eltern (entsprechend 77,6 %) angegeben hätten das pädagogische Konzept zu kennen. Mit der Begleitung des Kindes in der Eingewöhnungszeit durch die Tagespflegeperson hätten sich dagegen insgesamt 236 Eltern (91,1 %) als sehr zufrieden bzw. zufrieden geäußert. Das gleiche gelte für die Zufriedenheit mit der Struktur des Tagesablaufs, für die die Zustimmungswerte der Eltern bei 93,7 % gelegen hätten.

 

5.    Pädagogische Arbeit (Teil 2)

 

Auch mit der Förderung der individuellen Entwicklung ihrer Kinder seien insgesamt 227 Eltern (entsprechend 87,6 %) sehr zufrieden bzw. zufrieden gewesen. Da die meisten der betreuten Kinder unter 3 Jahre alt seien, werde von den Eltern viel Wert auf Qualifizierung, Weiterbildung und fachliche Begleitung gelegt. Die Zufriedenheit betreffend der pädagogischen Fähigkeit der Tagespflegepersonen sei von 238 Eltern (entsprechend 91,9 %) erfreulich hoch bewertet worden. Große Zufriedenheit (entsprechend 84,6 %) bestehe auch mit dem Informationsaustausch der Tagespflegeperson mit den Eltern.

 

6.    Beratung durch die Vermittlungsstellen

 

Frau Riemann-Wulf führt unter Bezugnahme auf das vorab beschriebene Organigramm der Kindertagespflege im Landkreis Vechta aus, dass den Vermittlungsstellen als Fachberatung die Beratung der Eltern der Tagespflegekinder und die Qualifizierung, Überprüfung und Beratung der Tagespflegepersonen obliege. Insgesamt 122 Eltern (entsprechend 47,1 %), hätten der These voll bzw. überwiegend zugestimmt, dass die Begleitung durch die Vermittlungsstellen sehr gut sei. Viele Eltern hätten allerdings angemerkt, dass kein regelmäßiger Kontakt zu den Vermittlungsstellen bestehe, weil kein Beratungsbedarf bestehe.

 

Die Zustimmungswerte zur These, dass sich die Eltern bei Konflikten in der Tagespflege immer an die Vermittlungsstelle wendeten, lägen ebenfalls nur bei 66,1 %. Die Auswertung der Kommentare in den Fragebögen habe widergespiegelt, dass die Eltern diese These als schwer zu beantworten gesehen hätten, da sie entweder keine Konflikte in der Kindertagespflege erlebt hätten oder sich selbst für kompetent genug hielten, mögliche Konflikte mit der Tagespflegeperson  direkt selbst zu klären. Die Auswertung der Thesen 5.1 und 5.2 ergebe, dass die Kenntnis der Eltern über die Struktur der Kindertagespflege und die Aufgaben der Vermittlungsstellen verbessert werden müsse. Es müsse deutlich gemacht werden, dass die Fachberaterinnen sowohl für Tagespflegepersonen als auch für  Eltern Ansprechpartner seien und die Elternarbeit intensiviert werden müsse.

 

Frau Riemann-Wulf fasst abschließend die sich aus der Fragebogenaktion ergebenden Handlungsbedarfe für die Kindertagespflege zusammen. Es seien Konzepte für Vertretungsmodelle zu erarbeiten. Die Elternarbeit sei im Hinblick auf ausführliches Einzelberatungen und Kontakte zu den Eltern zu intensivieren. Die Eltern seien über die Aufgaben der Vermittlungsstellen als Fachberatung für Tagespflegepersonen aber auch für Eltern verstärkt zu informieren.

 

In der sich anschließenden Diskussion erklärt Frau Voet, dass die Kindertagespflege im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern eine echte Alternative darstelle und der institutionellen Kinderbetreuung gleichgestellt werden müsse. Die Evaluation belege die hohe Qualität und die hohe Zufriedenheit der Eltern mit der Kindertagespflege im Landkreis Vechta.

 

Herr EKR Heinen stellt fest, dass ohne die Kindertagespflege der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Landkreis Vechta nicht erfüllt werden könne.