Amtsleiter Gehrmann berichtet, dass die Erstellung von reinen
Verkehrskonzepten sehr aufwendig und komplex ist. Auf Grund der hoheitlichen
Rechte der Kommunen ist eine enge Abstimmung mit diesen notwendig.
Allerdings wird das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) neu
aufgestellt. Dieses beinhaltet den Verkehr als verpflichtenden
Mindestbestandteil.
Herr Gehrmann schlägt daher vor, dass der Punkt Verkehr im RROP dezidierter
ausgearbeitet wird.
KTA Blömer stimmt dem Vorschlag zu und zieht den Antrag der UWG zurück.
Eine weitere
Beratung im Kreisausschuss sowie Kreistag ist demnach nicht mehr notwendig.