Sitzung: 16.02.2017 Bau-, Struktur- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 218/2017
Der Ausschussvorsitzende Hoping stellt das Thema vor und verweist auf
den Beschluss des Kreistages vom 07.04.2016, in dem der Landrat beauftragt
wurde, die Planfeststellungsunterlagen für die Verlängerung der Kreisstraße 149
zu erstellen und den Antrag auf Planfeststellung zu stellen.
Amtsleiter Stuntebeck legt dar, dass nach diesem Beschluss nun als
nächster Schritt über die Kostenaufteilung beraten und beschlossen werden muss.
Diesbezüglich stellt er zunächst anhand eines Übersichtsplanes den geplanten
Streckenverlauf sowie den Hintergrund der Baumaßnahme dar.
Im Anschluss stellt Herr Stuntebeck die voraussichtliche Kostenaufteilung
vor. Für den Landkreis Vechta würden demnach Kosten in Höhe von 0,4125 Mio. €
verbleiben.
Die Baumaßnahme wird als Gemeinschaftsprojekt mit dem Landkreis
Osnabrück durchgeführt, um u.a. Fördergelder beantragen zu können. Dafür ist es
notwendig eine Verwaltungsvereinbarung zu schließen. Da die
Planfeststellungsverfahren unabhängig voneinander geführt werden und deren
Ausgang nicht klar ist, werden entsprechende Ausstiegsklauseln in die
Vereinbarung aufgenommen.
Herr Stuntebeck erklärt zusammenfassend, dass dies eine gute und
günstige Gelegenheit ist, den Niedersachsenpark zu erschließen und den Ortsteil
Vörden zu entlasten.
KTA Schütte befürwortet die Maßnahme, da es eine wichtige
Infrastrukturentwicklung für die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden darstellt.
Auf Nachfrage von KTA Elberfeld erläutert Herr Stuntebeck nochmals die
Kostenaufteilung und dass für die Förderung nach NGVFG der
Planfeststellungsbeschluss sowie die gesicherte Finanzierung Voraussetzung
sind. Eine Zusage der Förderung kann noch nicht vorgenommen werden, allerdings
sind vom Zuwendungsgeber bei der Realisierung als Gesamtprojekt gute Chancen
der Förderung in Aussicht gestellt worden.
Herr Stuntebeck erklärt, dass der Bund mit dem Beginn der Baumaßnahme voraussichtlich
im Jahr 2018/2019 rechnet. Davon ist auch der Bau der Kreisstraße abhängig.
Sollte die Anschlussstelle nicht realisiert werden, wird die Kreisstraße nicht
gebaut.
Sodann beschließt
der Ausschuss einstimmig:
„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass der Neubau einer
Anschlussstelle an der Autobahn A1 im Bereich des Niedersachsenparks
einschließlich der Verlängerung der K 149 bis zur Landesstraße L 78 als
Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis Osnabrück durchgeführt wird. Die nicht
durch Zuschüsse des Bundes und des Landes (NGVFG) getragenen Kosten sollen hälftig von den kommunalen Gesellschaftern und
den beiden Landkreisen übernommen werden (max. 0,825 Mio. € je Landkreis).
Der vom Landkreis Vechta aufzubringende Betrag wird dann jeweils zur
Hälfte von der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden und vom Landkreis Vechta getragen
(max. je 0,4125 Mio. €).“