Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschussvorsitzende Hoping stellt das Thema vor und verweist auf den Beschluss des Kreistages vom 07.04.2016, in dem der Landrat beauftragt wurde, die Planfeststellungsunterlagen für die Verlängerung der Kreisstraße 149 zu erstellen und den Antrag auf Planfeststellung zu stellen.

 

Amtsleiter Stuntebeck legt dar, dass nach diesem Beschluss nun als nächster Schritt über die Kostenaufteilung beraten und beschlossen werden muss. Diesbezüglich stellt er zunächst anhand eines Übersichtsplanes den geplanten Streckenverlauf sowie den Hintergrund der Baumaßnahme dar.

Im Anschluss stellt Herr Stuntebeck die voraussichtliche Kostenaufteilung vor. Für den Landkreis Vechta würden demnach Kosten in Höhe von 0,4125 Mio. € verbleiben.

Die Baumaßnahme wird als Gemeinschaftsprojekt mit dem Landkreis Osnabrück durchgeführt, um u.a. Fördergelder beantragen zu können. Dafür ist es notwendig eine Verwaltungsvereinbarung zu schließen. Da die Planfeststellungsverfahren unabhängig voneinander geführt werden und deren Ausgang nicht klar ist, werden entsprechende Ausstiegsklauseln in die Vereinbarung aufgenommen.

Herr Stuntebeck erklärt zusammenfassend, dass dies eine gute und günstige Gelegenheit ist, den Niedersachsenpark zu erschließen und den Ortsteil Vörden zu entlasten.

 

KTA Schütte befürwortet die Maßnahme, da es eine wichtige Infrastrukturentwicklung für die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden darstellt.

 

Auf Nachfrage von KTA Elberfeld erläutert Herr Stuntebeck nochmals die Kostenaufteilung und dass für die Förderung nach NGVFG der Planfeststellungsbeschluss sowie die gesicherte Finanzierung Voraussetzung sind. Eine Zusage der Förderung kann noch nicht vorgenommen werden, allerdings sind vom Zuwendungsgeber bei der Realisierung als Gesamtprojekt gute Chancen der Förderung in Aussicht gestellt worden.

 

Herr Stuntebeck erklärt, dass der Bund mit dem Beginn der Baumaßnahme voraussichtlich im Jahr 2018/2019 rechnet. Davon ist auch der Bau der Kreisstraße abhängig. Sollte die Anschlussstelle nicht realisiert werden, wird die Kreisstraße nicht gebaut.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass der Neubau einer Anschlussstelle an der Autobahn A1 im Bereich des Niedersachsenparks einschließlich der Verlängerung der K 149 bis zur Landesstraße L 78 als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis Osnabrück durchgeführt wird. Die nicht durch Zuschüsse des Bundes und des Landes (NGVFG) getragenen Kosten sollen hälftig von den kommunalen Gesellschaftern und den beiden Landkreisen übernommen werden (max. 0,825 Mio. € je Landkreis).

Der vom Landkreis Vechta aufzubringende Betrag wird dann jeweils zur Hälfte von der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden und vom Landkreis Vechta getragen (max. je 0,4125 Mio. €).“