Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschutzvorsitzende Franz-Josef Theilen bat Herrn Lienesch den Sachverhalt vorzustellen.

 

Herr Lienesch verwies auf die Vorlage und den Beschluss des Kreistages vom 17.12.2016 zur Einführung der Digitalen Alarmierung.

Am 15.12.2016 habe der Kreisausschuss nach öffentlicher Ausschreibung die Auftragsvergabe beschlossen. Von den ca. 1,2 Mio. Gesamtkosten entständen ca. 50 % der Kosten für die  ca. 1.500 Meldeempfänger.

Mit der Umsetzung des Projektes sei bereits begonnen; gemeinsam mit der beauftragten Firma sei ein Kick-Off –Termin durchgeführt worden.

 

Die digitalen Meldeempfänger seien jetzt von den Städten und Gemeinden für die Feuerwehren, vom Malteser Hilfsdienst (MHD) für den Rettungsdienst und vom Bund für das Technische Hilfswerk(THW) zu besorgen.

 

Herr Lienesch erläuterte, dass die vom MHD und Deutschen Roten Kreuz (DRK) betriebenen Katastrophenschutzeinheiten und SEG sowie die Wasserrettung des DLRG ehrenamtlich betrieben würden  und sich  im Wesentlichen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanzieren würden. Sie stellten, wie auch der Bergungsdienst des THW seit Jahren ein erhebliches Potential im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst, hier insbesondere bei MANV-Einsätzen, im Landkreis Vechta dar.

 

Für die genannten Zwecke müssten die Hilfsorganisationen MHD, DRK und DLRG insgesamt 227 ehrenamtliche Einsatzkräfte mit digitalen Meldeempfängern ausstatten, die sich wie folgt aufteilen würden:

 

MHD

3 Sanitäts- und Betreuungszüge sowie 1 Trupp psychosoziale Notfallversorgung, 4 SEG

158 Meldeempfänger

DRK

1 Betreuungs- und Verpflegungszug, 1 SEG

  50 Meldeempfänger

DLRG

3 Tauchertrupps

  19 Meldeempfänger

 

Ausgeschrieben worden seien 3 Meldertypen. Bei einem Preis von 355 € für das Grundmodell beliefen sich die Gesamtkosten für die Beschaffung von 227 digitalen Meldeempfängern auf rund 81.000 €. Die Hilfsorganisationen MHD, DRK und DLRG hätten die Bezuschussung der Gerätebeschaffung beantragt.

 

Die im Rettungsdienstbudget enthaltene MANV-Pauschale decke nicht die Gesamtkosten, sondern nur den rettungsdienstlichen Anteil ab. Das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz sehe in § 31 zudem vor, dass die Katastrophenschutzbehörden nach Maßgabe ihrer Haushaltspläne die im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Träger durch Zuwendungen unterstützen. Die Deckung innerhalb des Teilhaushaltes 32 sei gewährleistet.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Beschaffung im Rahmen der im Teilhaushalt 32 verfügbaren Haushaltsmittel zu bezuschussen.

 


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig: