Beschluss: einstimmig beschlossen

Frau Vornhusen-Habe verweist auf die Sitzungsvorlage und stellt das Procedere der Bedarfsberechnung und die wesentlichen  Änderungen zum  Bedarfsplan 2016  wie folgt vor:

 

Gemäß § 4 Abs. 6 Nds. Rettungsdienstgesetz (NRettDG) habe der Landkreis Vechta im Benehmen mit den gesetzlichen Krankenkassen einen Bedarfsplan aufzustellen, aus dem sich ergibt, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes sichergestellt werden soll. Dieser Plan sei regelmäßig fortzuschreiben.

 

Der Bedarfsplan 2017 basiere auf der Grundlage einer eigenen Analyse des Landkreises Vechta zur Ermittlung der bedarfsgerechten Fahrzeugvorhaltung.

Erstellt sei die Bedarfsberechnung  mit Hilfe des Analysemoduls Bedarfsplanung des Rettungsdienst-Management-Informationssystems (InManSys). Die Vorgehensweise und Methode sei die gleiche wie in zurückliegenden Jahren bei einer Bedarfsberechnung durch externe kostenintensive Gutachter.

 

Der Analyse des Landkreises Vechta lägen 23.960 (Vorjahr =21.779) bemessungsrelevante Einsatzfahrten zugrunde, davon 3.173 (Vorjahr =2.917) Notarzteinsatzfahrten; das seien über 2100 Fahrten mehr als im Vorjahreszeitraum.

 

Frau Vornhusen-Habe erläutert, dass nach den Berechnungen eine Aufstockung der Vorhaltung von 101.203 h (Stand 01.03.2016) auf 106.761 Jahresvorhaltestunden erforderlich sei. Die Erhöhung um 5.558  Jahresvorhaltestunden erfolgt gemäß Bedarfsplan zum 01.03.2017.

 

Frau Vornhusen-Habe berichtete, dass der Landkreis Vechta nach wir vor in Teilen die Mehrzweckfahrzeugstrategie fahre. So sei in Lohne ein Schwerlast- RTW und in Vechta ein weiteres Mehrzweckfahrzeug, nutzbar sowohl als KTW als auch als RTW, im Einsatz. Nach der Bedarfsberechnung und dem darauf basierenden Bedarfsplan erhöht sich die Anzahl der Rettungsmittel zum 01.03.2017 um ein Fahrzeug auf 18. Der Landkreis Vechta setze dann 11 Rettungstransportwagen / Mehrzweckfahrzeuge, 4 Krankentransportfahrzeuge und 3 Notarzteinsatzfahrzeuge ein. Die Einsatzmittel sowie die Vorhaltezeiten seien der maßgeblichen Anlage 2a „Rettungsmittelvorhalteplan“ zu entnehmen.

 

Die Krankenkassen hätten der Ausweitung der Vorhaltung zugestimmt und das erfreulicherweise auf der Grundlage der eigenen Bedarfsberechnung und nicht auf der Grundlage eines Gutachtens.

 

Frau Vornhusen-Habe erläutert anschließend weitere Inhalte des Bedarfsplanes.

Unter Punkt 6.2 seien vor dem Hintergrund der „Empfehlungen zur Bewältigung von Großschadensereignissen mit einer großen Anzahl von Verletzten oder Kranken“ des Landesauschusses Rettungsdienst landeseinheitliche Einsatzeinheiten aufgenommen worden.

Unter Punkt 8 sei die Refinanzierung der Betriebskosten Digitalfunk aufgenommen worden.

 

Frau Vornhusen-Habe stellte zudem anhand eines Diagramms  „Entwicklung des Krankentransportes und Rettungsdienstes im Landkreis Vechta 2000-2016“ die Einsatzentwicklung dar. So seien die Einsatzzahlen von 2015 auf 2016 um 5,5 % gestiegen. Betrachte man den Zeitraum ab dem Jahr 2000 haben sich die Einsatzzahlen fast verdreifacht.

 

Gründe hierfür seien, wie auch im Bedarfsplan dargelegt, die Veränderung der Nachbarschafts- und Familienhilfe, die steigenden Einwohnerzahlen, die demographische Entwicklung (fortschreitende Alterung), die Neuorganisation des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes sowie die Spezialisierung der Krankenhäuser.

 

Der Landkreis Vechta nähere sich langsam dem Bundestrend. Die Einsatzrate von 155,99 Einsätzen pro 1000 Einwohner liege aber noch immer unter dem Bundesdurchschnitt aus 2010 (Letzte verfügbare Bundesdaten). Bei einer anzunehmenden Steigerung im Bund von 5 % läge der Bundeswert heute bei ca. 220 Einsätze/1000 Einwohner.

 

KTA Hermann Schütte wies nochmal darauf hin, dass die Kostenträger potentielle Mehrkosten, die durch die Neuordnung des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes entstünden, tragen sollten.

KR Böckenstette erklärte, dass die Kosten des Rettungsdienstes ja gedeckt seien und dass der Landkreis sich in Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung befinde, um den Patienten eine zielgerichtete medizinische Versorgung zukommen zu lassen.

 

KTA Aloys Schulte erkundigte sich, wie die Kosten des Rettungsdienstes in die Vereinbarung mit den Krankenkassen einfließen würden.

Frau Vornhusen-Habe berichtete, dass die Kosten des Rettungsdienstes in weiten Teilen zu 100 % von den Krankenkassen getragen werden. Die Kosten der Einsatzleitstelle und des Digitalfunks seien zu 60 % entgeltfinanziert, da sie ja neben dem Rettungsdienst auch dem Brandschutz und dem Katastrophenschutz dienen.

Frau Vornhusen-Habe erläuterte weiter, dass von den als Budget vereinbarten Gesamtkosten des Rettungsdienstes von 9,5 Mio € in 2017 die Überdeckung an Gebühren aus den Vorjahren abgezogen werde und auf der Grundlage der dann noch zu deckenden Gesamtkosten eine Gebührenkalkulation erstellt werde. Bis zur Höhe dieser Entgeltberechnungsgrundlage ständen dem Landkreis dann entsprechende Entgelte zu. Über- oder Unterdeckungen würden ins nächste Jahr vorgetragen.

 

Herr KTA Heinrich Luhr fragte an, ob es, wie vor einigen Jahren, noch immer ein Defizit an Entgelterlösen gebe.

Frau Vornhusen-Habe erläutert, dass das Jahr 2015 mit einer Überdeckung von ca. 122.000 € abgeschlossen habe. Aufgrund der weiter gestiegenen Einsatzzahlen in 2016 sei auch im abgelaufenen Jahr mit einer Überdeckung zu rechnen.

 

 

 


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig: