Sitzung: 02.02.2017 Ausschuss für Feuerschutz und Rettungswesen
EKR Hartmut Heinen weist die nicht dem Kreistag angehörende Ausschussmitglieder auf ihre Pflichten hin, welche sich insbesondere aus § 40 – Amtsverschwiegenheit, § 41 – Mitwirkungsverbot und § 42 – Vertretungsverbot des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ergeben. Er verpflichtet die nachfolgend aufgeführten Personen als nicht stimmberechtigte Mitglieder und händigt die o. g. gesetzlichen Bestimmungen aus.
Feuerwehr |
Kreisbrandmeister Matthias Trumme |
Stadtbrandmeister Rüdiger Holzenkamp |
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Stv. Kreisbrandmeister Udo Schwarz |
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Malteser Hilfsdienst e.V. |
Leiter Rettungsdienst Oliver Peters |
Stv. Leiter Rettungsdienst Sebastian Jütte |
Technisches Hilfswerk |
Ortsbeauftragter Christian Langhorst |
Stv. Ortsbeauftragter Markus Weinhold |
Deutsches Rotes Kreuz |
Kreisbereitschaftsleiter Henrik Busch |
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DLRG Bezirk Oldenburger Land - Diepholz e. V. |
Herr Bernd Linnemann |
Herr Thomas Kolbeck |
EKR Heinen erklärt, dass die heute nicht Anwesenden bei einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses verpflichtet werden.
Ausschussvorsitzender Franz-Josef Theilen heißt die neuen Mitglieder im Ausschuss willkommen und wünscht eine gute Zusammenarbeit.