EKR Hartmut Heinen weist die nicht dem Kreistag angehörende Ausschussmitglieder auf ihre Pflichten hin, welche sich insbesondere aus § 40 – Amtsverschwiegenheit, § 41 – Mitwirkungsverbot und § 42 – Vertretungsverbot des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ergeben. Er verpflichtet die nachfolgend aufgeführten Personen als nicht stimmberechtigte Mitglieder und händigt die o. g. gesetzlichen Bestimmungen aus.

 

Feuerwehr

Kreisbrandmeister

Matthias Trumme

 

Stadtbrandmeister

Rüdiger Holzenkamp

 

 

Stv. Kreisbrandmeister

Udo Schwarz

 

 

Malteser Hilfsdienst e.V.

Leiter Rettungsdienst

Oliver Peters

 

Stv. Leiter Rettungsdienst

Sebastian Jütte

 

Technisches Hilfswerk

Ortsbeauftragter

Christian Langhorst

 

Stv. Ortsbeauftragter

Markus Weinhold

 

Deutsches Rotes Kreuz

Kreisbereitschaftsleiter

Henrik Busch

 

 

DLRG Bezirk Oldenburger Land - Diepholz e. V.

Herr

Bernd Linnemann

 

Herr

Thomas Kolbeck

 

 

EKR Heinen erklärt, dass die heute nicht Anwesenden bei einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses verpflichtet werden.

 

Ausschussvorsitzender Franz-Josef Theilen heißt die neuen Mitglieder im Ausschuss willkommen und wünscht eine gute Zusammenarbeit.