Aktualisierung des Osnabrücker Kompensationsmodell

Landrat Winkel teilt mit, dass das Osnabrücker Kompensationsmodell, eine Arbeitshilfe zur Vorbereitung und Umsetzung der Eingriffsregelungen in Natur und Landschaft, im Dezember 2016 aktualisiert wurde. Das Modell wurde insbesondere an das aktuelle Naturschutzrecht angepasst, berücksichtigt europarechtliche Vorgaben des Netzwerkes „Natura 2000“ und die EU-Wasserrahmenrichtlinie und ermöglicht die Bewertung von Kompensationsmaßnahmen, insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen an den Biotopverbund und regionaler Probleme bei der Bereitstellung landwirtschaftlicher Nutzflächen für Kompensationsmaßnahmen.

 

Aktualisierung der Landschaftsschutzgebietsverordnungen

Landrat Winkel erklärt, dass auf Dauer alle vorhandenen Landschaftsschutzgebiete (ca. 60 Verordnungen) an die aktuellen rechtlichen und auch tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden sollen. Dabei wird geprüft, ob z.B. aus naturschutzfachlicher Sicht belastete Flächen (z.B. durch Gewerbe oder Landwirtschaft) herausgenommen, dafür jedoch wertvolle Naturschutzflächen unter Schutz gestellt werden können, sodass insgesamt ein Ausgleich stattfindet.

 

Der aktuelle Antrag der Gemeinde Goldenstedt auf Teillöschung auf Grund einer beabsichtigten Betriebserweiterung im Ortsteil Lutten wurde zum Anlass genommen, mit der Landschaftsschutzgebietsverordnung VEC Nr. 3 („Freesenholz, Stubbenkamp, Wetschenholz, Holtershagen, Buchholz, Breitenbruch, Herrenholz, Arkeburg und Buchhorst“) „als Pilotprojekt“ zu beginnen und diese entsprechend zu überarbeiten.

 

Über die Ergebnisse des Verfahrens wird die Verwaltung berichten, zumal jede Veränderung einer Verordnung vom Kreistag beschlossen werden muss.

 

Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse (NGVFG Förderung)

Landrat Winkel führt aus, dass der Landkreis Vechta für die Anlegung eines Radweges an der Kreisstraße 268 von Mühlen nach Ehrendorf von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr einen Bescheid über die Aufnahme in das Jahresbauprogramm 2017 bekommen hat, d.h. Zuwendungen in Höhe von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten übernommen werden. Landrat Winkel verweist dazu auf TOP 8.

Des Weiteren erläutert er, dass der Landkreis für die Anlegung eines Radweges an der Kreisstraße 262 aus Sicht des Landes auf Grund der verkehrlichen Dringlichkeit leider keinen positiven Bescheid bekommen hat. Es soll aber versucht werden ggfls. aus Mittelrückläufen 2017 noch zum Zuge zu kommen bzw. 2018 in das Jahresbauprogramm aufgenommen zu werden, sodass auch dieser Radweg zeitnah angelegt werden kann.