Beschluss: einstimmig beschlossen

Nach der Abstimmung über den von der SPD gestellten Antrag wird die Beschlussvorlage der CDU zur Abstimmung gestellt.


Sodann beschließt der Ausschuss mehrheitlich bei einer Nein-Stimme:


Der Landkreis Vechta unterstützt die künftige Investitionstätigkeit der Krankenhäuser in Vechta, Lohne und Damme. Es werden nur neue, noch nicht begonnene Investitionen gefördert. Eine Bezuschussung der operativen Tätigkeit erfolgt nicht, insbesondere erfolgt keine Defizitförderung.

In den Jahren 2016 bis einschl. 2021 werden jährlich 750.000 € als Investitionszuschuss im Haushaltsplan veranschlagt. Für sechs Jahre ergibt sich damit insgesamt eine Investitionsförderung von 4,5 Mio €.

Der Kreistag beschließt über jeden Investitionsantrag gesondert. Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln gewährt keinen Anspruch auf Förderung.

Nicht verwendete Haushaltsmittel werden jeweils ins nächste Haushaltsjahr übertragen.

Die Zuschüsse sollen, über den gesamten Zeitraum von 2016 bis einschl. 2021 betrachtet, unter Berücksichtigung der Größe und Bedeutung der jeweiligen Krankenhäuser gewährt werden. Dabei werden keine feste Bezugsgrößen (Betten, Patientenzahlen, …) zu Grunde gelegt. Vielmehr erfolgt die Bewilligung nach freier politischer Entscheidung unter Berücksichtigung der Faktoren Innovation, Nachhaltigkeit und Zukunftssicherung.

Die jeweiligen Krankenhäuser erhalten allerdings, sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen, aus Gründen der Planungssicherheit folgende Mindestzuschüsse im Zeitraum 2016 bis einschließlich 2021:

- Krankenhaus Vechta Marienhospital                     1.575.000 €

- Krankenhaus Lohne St. Franziskus Hospital            770.000 €

- Krankenhaus Damme St. Elisabeth Hospital         1.155.000 €

Ein jeweiliger Zuschuss wird davon abhängig gemacht, dass sich die Standortkommune und der Träger je in mindestens gleicher Höhe an der Investition beteiligen.

Die Zuschüsse für das jeweilige Haushaltsjahr sind bis zum 31.03. des jeweiligen Haushaltsjahres zu beantragen. Die Investitionen dürfen erst nach erfolgter Beratung und Beschlussfassung durch den Kreistag begonnen werden. Zur Sicherung der Antragsposition können die Krankenhäuser einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen. Mit der Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist noch keine Zusage über die Gewährung des Zuschusses verbunden. Über den vorzeitigen Maßnahmenbeginn entscheidet der Kreisausschuss. Die mögliche Erstattung der gewährten Zuschüsse ist abzusichern. Über die Gewährung der Zuschüsse entscheidet der Kreistag.