Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Notwendigkeit der Anhebung der Leistungen wird von EKR Hartmut Heinen begründet.

KTA Dr. med. Ludger Kampsen verweist auf die Beratung im Jugendhilfeausschuss und bittet um Zustimmung.

KTA Matthias Windhaus befürwortet die Anhebung, zumal Tagesmütter, die nur wenige Kinder betreuen, teilweise unter dem Niveau des Mindestlohns arbeiten.

Auf die Flexibilität der Betreuung durch Tagesmütter, die in Summe zudem günstiger als eine Krippenbetreuung sei, weist KTA Walter Goda hin.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„§ 3 Nr. 2 a-d, 5 Nr. 1 und 2 und § 9 der Satzung des Landkreises Vechta über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege vom 01.08.2013 werden entsprechend des vorgelegten Entwurfs geändert. Die übrigen Regelungen bleiben unberührt.“