Beschluss: einstimmig beschlossen

EKR Hartmut Heinen begründet die Notwendigkeit der Anpassung des bestehenden Sprachförderkonzepts. Die Leistungen des Landkreises seien als subsidiäre Förderung zur Ergänzung der vom Land zu fördernden Maßnahmen konzipiert.

KTA Dr. Stephan Siemer verweist darauf, dass der Landkreis Vechta Landesaufgaben übernehme und seitens des Landes weiterhin ein enormer Nachholbedarf bestehe.

Die kommunale Förderung bewertet KTA Matthias Windhaus positiv. Die Qualifikationskriterien des Nds. Kultusministeriums seien recht hoch und es sei z. B. schwierig, für Sprachlernklassen geeignetes Personal zu finden. Auf Nachfrage wird bestätigt, dass die niederschwellige Förderung ggfls. mit der schulischen Förderung kombiniert werden kann.

KTA Dr. med. Christa Kiene-Schockemöhle spricht sich dafür aus, dass auch Schulungsmaterialien von Ehrenamtlichen, die bisher zum Teil von der Bürgerstiftung getragen wurden, vom Jugendamt getragen werden.

Auf die notwendige Koordination der Angebote der verschiedenen Einrichtungen weist KTA Walter Goda hin. Es sei vorgekommen, dass wegen fehlender Koordination Schulungskapazitäten nicht vollständig genutzt werden konnten.

KTA Dr. Stephan Siemer weist darauf hin, dass das Land Niedersachen für die Koordination in der Bildungsregion Landkreis Vechta eine Halbtagsstelle vorsehe. Es sei auch die Möglichkeit einer Kapitalisierung des Stellenwertes zugunsten des Landkreises Vechta vorgesehen.

KTA Roland Krapp stellt den Antrag, die Beschlussvorlage dahingehend zu erweitern, dass jährlich die Richtlinien hinsichtlich der eingesetzten Beträge und der durchgeführten Maßnahmen im Fachausschuss vorgestellt werden sollen.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen im Rahmen des Sprachförderkonzeptes des Landkreises Vechta wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes geändert.

Die Richtlinie soll jährlich hinsichtlich der eingesetzten Beträge und der durchgeführten Maßnahmen im Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden.“