Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Mit Hinweis auf die Vorlage erläutert Kreisrat Holger Böckenstette die Beschlussempfehlung.

KTA Jürgen Hillen sieht durch die Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung die Nutzung eines Einnahmepotentials und keine Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

KTA Matthias Windhaus sieht durch überhöhte Geschwindigkeiten eine Verkehrsgefährdung, für die nur derjenige zahlt, der sich nicht an Recht und Ordnung hält.

Auf die Entschärfung des Unfallschwerpunktes Arkeburg durch eine feste Geschwindigkeitsmessanlage weist KTA Dr. Stephan Siemer hin.

Für KTA Stephan F. Blömer fehlt bei der Auswahl der Überwachungsstandorte das Kriterium Unfallschwerpunkt. Entscheidend für den Ort der Messungen seien fiskalische Gesichtspunkte.

KTA Bernd Kessens hält einen prophylaktischen Schutz für möglich, wenn ein Hinweisschild vor dem Messpunkt aufgestellt werden würde.

Der Sicherheitseffekt kann nach Auffassung von KTA Markus Schalk mit einem Hinweisschild nicht erreicht werden.

KTA Heribert Kolhoff verweist auf die zunehmende Gefährdung durch zu schnell fahrende LKWs.


Sodann beschließt der Ausschuss mehrheitlich bei zwei Enthaltungen und drei Nein-Stimmen:


„Dem Kreistag wird empfohlen, die Beschaffung und den Betrieb einer weiteren mobilen Geschwindigkeitsmessanlage zu beschließen und die notwendigen Planstellen im Nachtragstellenplan 2015 und die notwendigen Haushaltsmittel im Haushalt 2016 bereitzustellen.“