Beschluss: einstimmig beschlossen

EKR Hartmut Heinen erläutert die Gründe für die Anpassung der Richtlinie.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

a)    Der Abs. 1 der Richtlinien des Landkreises Vechta für die Förderung der Jugendpflege wird wie folgt geändert:

Der Landkreis Vechta gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie im Rahmen  der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuwendungen für Maßnahmen der Jugendarbeit. Zuwendungen können nur Jugendgruppen und –verbände erhalten, die selbst oder deren Spitzenverband nach § 74 SGB VIII förderwürdig sind. Zuwendungen werden nur gewährt, wenn mit dem Jugendamt eine Kooperationsvereinbarung zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72 a SGB VIII geschlossen wurde.

b)    Die Nr. 8 der Richtlinien wird insofern geändert, als der § 4 Niedersächsisches Schulgesetz ersetzt wird durch § 1 Niedersächsisches Schulgesetz.