Beschluss: einstimmig beschlossen

Die neue Förderperiode und die erwarteten Änderungen werden von EKR Hartmut Heinen vorgestellt.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

Der Kreistag beteiligt sich an der Arbeit der Jugendwerkstätten im Landkreis Vechta entsprechend der noch zu verabschiedenden Richtlinie mit 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, max. 18.334 € jährlich pro Jugendwerkstatt.

Die Förderung erfolgt zunächst für den ersten Bewilligungszeitraum vom 01.07.2015 bis 31.03.2018.