Sitzung: 01.10.2015 Finanz-, Wirtschafts- und Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 038/2015
Die neue Förderperiode und die erwarteten Änderungen werden von EKR Hartmut Heinen vorgestellt.
Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:
Der Kreistag beteiligt sich an der Arbeit der Jugendwerkstätten im Landkreis Vechta entsprechend der noch zu verabschiedenden Richtlinie mit 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, max. 18.334 € jährlich pro Jugendwerkstatt.
Die Förderung erfolgt zunächst für den ersten Bewilligungszeitraum vom 01.07.2015 bis 31.03.2018.