Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Notwendigkeit der Fortführung des Pflegekinderdienstes wird von EKR Hartmut Heinen begründet.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, die Vereinbarung mit dem SkF e. V. über die Wahrnehmung der Aufgaben des Pflegekinderdienstes vom 10.11.1992 insoweit zu ändern, als dass ab 01.01.2016 die Kostenbeteiligung des Landkreises Vechta auf 80 % festgelegt wird.