Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Antrag auf Fortführung des Familienhebammendienstes durch den Sozialdienst kath. Frauen (SkF) wird von EKR Hartmut Heinen erläutert. Der Kostenerhöhung durch die Anerkennung zusätzlicher Hebammenstunden hat der Jugendhilfeausschuss zugestimmt.

Für die sachgerechte Beurteilung von Förderanträgen durch die Kreistagsabgeordneten hält KTA Stephan F. Blömer die Bereitstellung weitergehenden Zahlenmaterials, auch zur Beurteilung der wirtschaftlichen Situation des Zuwendungsempfängers, für erforderlich.

Landrat Herbert Winkel weist darauf hin, dass bei Förderanträgen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung regelmäßig auch geprüft wird, ob Dritte mit der Durchführung der Aufgabe betraut werden sollen oder ob der Landkreis die Aufgaben besser selber wahrnehmen kann. Beim Entscheidungsvorschlag wird der Subsidiaritätsgedanke und die Eigenbeteiligung der Zuwendungsempfänger berücksichtigt. Ferner ist fraglich, ob der Haushalt von Antragstellen überhaupt veröffentlicht werden darf und ob Einzelmaßnahmen separat dargestellt werden.

Eine tiefergehende Prüfung der Förderanträge ist nach Auffassung von KTA Matthias Windhaus für nebenberuflich tätige Kreistagsabgeordnete kaum leistbar.

KTA Silvia Klee spricht sich dafür aus, dass Antragsteller wie der SkF die Arbeit im Ausschuss vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

Landrat Herbert Winkel spricht die Empfehlung aus, dass künftig im Fachausschuss – im vorliegenden Fall dem Jugendhilfeausschuss – verstärkt direkte Informationen durch Antragsteller eingefordert werden.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

Der SkF e. V. erhält ab 01.01.2016 für die Dauer von zwei Jahren für die Fortführung des Familienhebammendienstes einen Zuschuss in Höhe von jährlich 128.000 €.