Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreisrat Holger Böckenstette erläutert die Differenzierung der Tätigkeiten des Landrats in Gremien nach Maßgabe der Handreichung des Niedersächsischen Landkreistages.

Landrat Herbert Winkel ergänzt, dass der politische Beschluss der Transparenz und der Rechtssicherheit dienen soll.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


Dem Kreistag wird empfohlen,

  1. die Ausführungen zur Abgrenzung der vom Landrat wahrgenommenen Funktionen nach Hauptamt, öffentlichem Ehrenamt und Nebentätigkeit zur Kenntnis zu nehmen und zu bestätigen;
  2. festzustellen, dass die Vertretung der Interessen des Landkreises Vechta in den dort genannten Unternehmen und Einrichtungen sowie bei Einrichtungen, bei denen der Landkreis herausragender Mittelgeber ist, im dienstlichen Interesse erfolgt. Die Personal- und Sachmittel der Kreisverwaltung können zur Wahrnehmung der Interessenvertretung unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Gleiches gilt, wenn im Interesse des jeweiligen Unternehmens oder der Einrichtung eine Entsendung in Gremien oder weitere Unternehmen und Einrichtungen stattfindet.