Nachtrag: 23.02.2015 Nummer 1

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Enthaltung: 1

Herr EKR Heinen verweist auf die Vorlage und teilt mit, dass das Thema demografischer Wandel schon seit geraumer Zeit im Landkreis Vechta intensiv diskutiert werde. Der Landkreis und die Städte und Gemeinden im Landkreis Vechta müssten auf die regionalen und lokalen Herausforderungen des demografischen Wandelns reagieren. Sie hätten sich deshalb dieser Aufgabe im Rahmen einer kooperativen Zusammenarbeit angenommen. Ausgangspunkt des Prozesses sei der Beschluss des Kreisausschusses vom September 2008 gewesen, die Hochschule Vechta (Zentrum Altern und Gesellschaft) unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Backes mit der Erstellung einer Studie zum demografischen Wandel im Landkreis Vechta zu beauftragen. Am 18.02.2010 sei dem Kreistag der abschließende Bericht zu dieser Studie vorgestellt worden. Als Erkenntnis aus der Studie sei festgestellt worden, dass eine basisorientierte Erarbeitung von Handlungsmöglichkeiten zielführend sei. In der Folge seien bei allen Städten und Gemeinden sowie beim Landkreis Vechta Workshops zur Erarbeitung von Handlungsfeldern unter der Leitung des Demografie-Experten Dr. Winfried Kösters durchgeführt worden. Anschließend seien diese Handlungsfelder zu einem Leitbild verdichtet worden.

 

Nach der endgültigen Fertigstellung hätten die Bürgermeister der Städte und Gemeinden sowie der Landrat dem Leitbild in einer Strategie-Besprechung am 06.05.2013 zugestimmt. Anlässlich dieses Termins sei auch der von allen Beteiligten vereinbarte Demografie-Pakt zwischen den Städten und Gemeinden und dem Landkreis Vechta unterzeichnet worden. Das dann so entstandene Leitbild sei in der 2. Jahreshälfte 2013 von allen Räten und vom Kreistag beschlossen worden.

 

Zur weiteren Konkretisierung und Ausdifferenzierung des Leitbildes seien Ende 2013 sechs Arbeitsgruppen aus Vertretern der Kommunalverwaltungen im Landkreis Vechta gebildet worden.

 

Die Arbeitsgruppen

 

-       Willkommenskultur

-       Familie

-       Infrastruktur

-       Wirtschaft

-       Gesundheit

-       Bildung

 

hätten für das gesamte Handlungsspektrum Ziele und Maßnahmen erarbeitet und diese in Berichten zusammengefasst und dokumentiert. Die Berichte der Arbeitsgruppen seien anschließend von einer Steuerungsgruppe geprüft und nach eingehender Diskussion den Hauptverwaltungsbeamten zur Entscheidung vorgelegt worden. Die Hauptverwaltungsbeamten hätten die Berichte der einzelnen Arbeitsgruppen beraten und empfählen die Beschlussfassung durch die kommunalen Gremien.

 

Für den Zuständigkeitsbereich des Jugendhilfeausschusses seien die Themen des Arbeitskreises Familie von besonderer Bedeutung. Herr EKR Heinen bittet Herrn Kucklick, als Vorsitzender dieses Arbeitskreises, einen kurzen Ergebnisbericht über die in diesem Arbeitskreis erarbeiteten Zielen und Maßnahmen vorzustellen.

 

Herr Kucklick teilt mit, dass sich der Arbeitskreis Familie aus Vertretern der Städte Lohne und Vechta und der Gemeinden Bakum, Holdorf, Steinfeld und Visbek zusammensetze. Fünf große Ziele mit Unterzielen und sich ableitenden Maßnahmen seien zum Thema Familienförderung herausgearbeitet worden.

 

Ziel 1: Transparenz über die Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien ist vorhanden

 

Hier gehe es darum, eine Informationsplattform in Form von Kennzahlen zu den unterschiedlichsten Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien zu bilden, die kontinuierlich fortzuschreiben seien. Die hierfür notwendigen Indikatoren seien in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden  festzulegen. Die in einer Datenbank einzupflegenden Kennzahlen dienen der Steuerungsunterstützung und seien jährlich zu analysieren und fortzuschreiben.

 

Ziel 2: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist gewährleistet.

 

Es gehe hierbei im Wesentlichen darum, die institutionelle Kindertagesbetreuung (Krippen-, Kindergarten- und Hortbetreuung) bedarfsgerecht auszubauen. Ergänzend hierzu müsse überprüft werden, ob und inwieweit die Möglichkeit der Errichtung betrieblicher Kindertagesbetreuungsplätze bestehe und in welchem Rahmen verlässliche Angebote, auch für ältere Kinder, im Anschluss an die Schule zu schaffen seien.

 

Weiterhin müsse daneben angestrebt werden, die Tagespflege entsprechend der Nachfrage auszubauen. Dabei müsse zusätzlich geprüft werden, ob die Anzahl der  Großtagespflegeplätze ausgebaut werden könnten und die Möglichkeit bestehe, ergänzend betriebliche Tagespflegemodelle zu entwickeln.

 

Verbunden mit dem Ausbau bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsplätze bestehe auch die Notwendigkeit, eine Transparenz über die vorhandenen Betreuungsangebote zu schaffen. Hierfür diene der bereits im Einsatz befindliche online betriebene Betreuungswegweiser, der noch in Teilen zu verfeinern und zu bewerben sei.

 

Letztlich werde es hier auch darum gehen, dass Kommunalverwaltungen und Betriebe dafür Sorge zu tragen hätten, dass eine familienbewusste Personalpolitik geschaffen wird. Als Maßnahmen kämen hier in Frage:

 

  • die Entwicklung und Umsetzung familienfreundlicher Arbeitszeitmodelle,
  • die Entwicklung und Umsetzung von Rückkehrmodellen für Beschäftigte nach der Elternzeit,
  • die Bezuschussung von Kinderbetreuung,
  • die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und angemessene Entlohnung von Betreuungskräften,
  • der Ausbau des Angebots der Familienerholung.

 

Es sei notwendig, dass Familien über die bestehenden Hilfsangebote auch Kenntnis erlangten. Deshalb wäre es auch notwendig, eine Informationsplattform zu den bestehenden Hilfsangeboten zu bilden. Dies könnten regionale Familienwegweiser der Städte und Gemeinden, aber auch ein kreisweiter digitaler Familienwegweiser sein, der die regionalen und gemeindeübergreifenden Hilfsangebote abbilde und beschreibe.

 

Abschließend müsse zu diesem Ziel auch darüber nachgedacht werden, wie die Hilfssysteme für Neubürger-Familien und junge Familien aus bildungsfernen Schichten ausgebaut werden könnten. Dies könne in der Weise von statten gehen, dass niederschwellige präventive Maßnahmen zur Eingliederung in den Städten und Gemeinden erarbeitet und etabliert und Förderprogramme zur Sprachförderung, wie in Teilen bereits geschehen (siehe Landkreiskonzept zur Sprachförderung in Grundschulen), aufgelegt würden.

 

Ziel 4: Die lokalen Akteure eng vernetzen.

 

Hier gehe es darum, in einen regelmäßigen Austausch mit den lokalen Akteuren einzutreten. Dies seien zum einen halbjährige Netzwerktreffen der Familienbüros und sonstige Akteure unter Einbeziehung der Betroffenen (Jugendliche, Familien und Migranten).

 

Ziel 5: Ein Meinungsbild der Kinder, Jugendlichen und Familien soll festgestellt werden.

 

Wolle man sicher stellen, dass eine Familienförderung im Landkreis Vechta und in den Städten und Gemeinden sich am Bedarf aber auch an den Wünschen der Betroffenen orientiere, sei es notwendig hierzu auch das Meinungsbild der Kinder, Jugendlichen und Familien einzubeziehen. Dies könne in der Weise geschehen, dass Klienten-Befragungen zu den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen durchgeführt würden.

 

 

KTA Warnking merkt an, dass bei der Entwicklung von  Maßnahmen darauf zu achten sei, dass in Fragen der Familienförderung auch eine Chancengleichheit der Familien sichergestellt werde. Dies sei bei der Vorstellung der zentralen Punkte des Demografie-Prozess, die auch im Internetauftritt des Landkreises Vechta  zu finden seien, so festgeschrieben.

 

Nach kurzer Aussprache beschließt der Jugendhilfeausschuss bei 1 Enthaltung:

 


 

Dem Kreistag wird empfohlen, die Ziele und Maßnahmen zu den Themen Willkommenskultur, Familie, Infrastruktur, Wirtschaft, Gesundheit und Bildung zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Umsetzung der Maßnahmen einzuleiten, soweit sie in der Zuständigkeit des Landkreises liegen.