Herr Kucklick führt aus, dass der Verein zur Förderung der Jugendarbeit
in Holdorf (Zukunft für Jugend Holdorf e.V.) beim Jugendamt die Anerkennung als
Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII beantragt habe. Der Verein sei
seit 2005 auf dem Gebiet der Jugendhilfe in Form von Kinder- und Jugendarbeit
in der Gemeinde Holdorf tätig. Er unterhalte den Holdorfer Jugendtreff und sei
Kooperationspartner der Holdorfer Grundschulen. Er führe Angebote wie die
Mittagsbetreuung, Hausaufgabenbetreuung und Arbeitsgemeinschaften durch und
erfüllt nach den Prüfungen des Jugendamtes alle Voraussetzungen für eine
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt sodann einstimmig:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein Zukunft für Jugend Holdorf e. V. als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.