Frau Melanie Lang, die verantwortliche Sachbearbeiterin des
Jugendamtes, führt unter Verwendung einer Power-point-Präsentation (Anlagen 1 und 2) aus, dass der
Kreistag in seiner Sitzung am 19.12.2013 beschlossen habe, im Rahmen des
kreisweiten Sprachförderkonzeptes drei Sprachfördermaßnahmen zu fördern sowie
eine Koordinierungsstelle beim Landkreis Vechta einzurichten. Folgende
Maßnahmen würden gefördert:
·
die
Konzipierung und Umsetzung niederschwelliger Konzepte in allen Kommunen zum
Erwerb der deutschen Sprache mit einer Fördersumme von jährlich 70.000 €
·
die
Organisation gemeinsamer Fortbildungen zur Stärkung der Kooperation der
Fachkräfte in Kindertagesstätten und
Grundschulen mit einer jährlichen
Fördersumme von jährlich 5.000 €.
·
die
Durchführung geeigneter Sprachfördermaßnahmen für Kinder in Grundschulen mit
fehlenden Deutschkenntnissen Förderbetrag in Höhe von jährlich 80.000 €.
Die Umsetzung des Sprachförderkonzeptes habe zum 01.01.2014 begonnen.
Die Sprachförderung in Grundschulen sei zum aktuellen Schuljahr 2014/2015 aktiv
gestartet. Zum 01.01.2014 sei beim Landkreis Vechta die Koordinierungsstelle
eingerichtet worden.
Zur Umsetzung und Abwicklung der Sprachfördermaßnahmen sei die den Ausschussmitgliedern zugegangene „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen im Rahmen des Sprachförderkonzeptes des Landkreises Vechta“ konzipiert worden. Sie enthalte Regelungen zu den Zuwendungsempfängern, den Zuwendungsvoraussetzungen, zur Art, Umfang und Höhe der Zuwendung und den einzelnen Verfahrensschritten, auf die Frau Lang im Einzelnen eingeht.
Die Richtlinie solle rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft treten. Davon abweichend solle für die Sprachförderung in den Grundschulen die Richtlinie zum 31.07.2019 außer Kraft treten. Weiterhin teilt Frau Lang mit, dass diese Verfahrensregelungen in einer Besprechung mit Grundschulleitern und den Sozialamtsleitern der Städte und Gemeinden am 23.02.2015 erörtert worden seien. Seitens der Grundschulleiter sei vorgeschlagen worden, den Termin für die Vorlage der Anträge nach Nr. 2.1.3 zu ändern und statt den 31.05. den 30.06. eines jeden Jahres zu benennen. Hiergegen erhebt der Jugendhilfeausschuss keinen Widerspruch.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt sodann einstimmig:
Dem Kreistag wird empfohlen, die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen im Rahmen des Sprachförderkonzeptes des Landkreises Vechta zu beschließen.