Beschluss: einstimmig beschlossen

Schulleiter Hubert Bertke erläutert zunächst das in Niedersachsen bis Einführung des Projektes Regionale Kompetenzzentren (ProReKo) im Jahre 2003 praktizierte zentrale Bewirtschaftungssystem. Er stellt heraus, dass Zentralbewirtschaftung von Stellen und Budgets zu einer ungleichen Versorgung an den Schulen geführt hätte und eine bedarfsgerechte Planung vor Ort nicht möglich gewesen sei. Mit Einführung von ProReKO sei ein dezentrales Bewirtschaftungssystem eingeführt worden, das der Schule ermöglichte, eine eigenständige Personalbewirtschaftung mit eigenen Personalbudgetmitteln zu betreiben. Im Jahr 2011 seien alle niedersächsischen Berufsschulen zu Regionalen Kompetenzzentren erklärt worden.

Schulleiter Ernst Escher erläutert, dass das Niedersächsische Kultusministerium zum Schuljahresbeginn 2014/2015 ohne Vorankündigung die dezentrale Personalbewirtschaftung per Erlass wieder abgeschafft habe und die Rückkehr zur zentralen Bewirtschaftung verfügt habe. Gleichzeitig seien bei einer statistischen Unterrichtsversorgung von 89 % 321 Stellen ersatzlos gestrichen worden. Dieses habe bereits zu einer weiteren Absenkung der Unterrichtsversorgung auf etwa 85 % geführt. Durch die Rückkehr zum System der zentralen Zuweisung von Lehrkräften sei eine bedarfsgerechte Planung und Versorgung nicht mehr möglich. Zudem müsse man davon ausgehen, dass die Unterrichtsversorgung weiter sinken werde, da verlässliche Stellenpläne nicht mehr vorhanden seien und freie Stellen sofort zentral abgezogen würden. Eine gute Berufsausbildung und Abiturvorbereitung sei nur möglich, wenn auch eine angemessene Unterrichtsversorgung gewährleistet sei.

 

Die Schulleiter bitten den Schulausschuss eine an das Niedersächsische Kultusministerium gerichtete Empfehlung zur Rückkehr zum dezentralen Bewirtschaftungssystem zu verfassen.

 

Die anwesenden Ausschussmitglieder bringen ihre allgemeine Betroffenheit über die Auswirkungen des neuen Stellenbewirtschaftungserlasses und der abrupten Rückkehr zum zentralen Bewirtschaftungssystem zum Ausdruck. Die Schulleiter werden gebeten der Verwaltung die Problematik in schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


Die Verwaltung wird beauftragt eine Resolution durch den Kreistag vorzubereiten.