Beschluss: einstimmig beschlossen

Referatsleiter Dirk Gehrmann erläutert anhand der als Anlage 1 beigefügten Präsentation die Sach- und Rechtslage zur Schülerbeförderung. Er weist besonders darauf hin, dass die Schülerbeförderung weit überwiegend im öffentlichen Personennahverkehr stattfinde und die Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes Anwendung finden würden. Es bestünden daher in der Regel keine Vertragsverhältnisse zwischen dem Landkreis Vechta und den Verkehrsunternehmern. Die Anzahl der zulässigen Sitz- und Stehplätze ergebe sich aus der Straßenverkehrszulassungsverordnung. Anschnallgurte seien im Linienverkehr nicht vorgeschrieben. Eine Sitzplatzgarantie im Schülerverkehr gebe es nach seiner Kenntnis nirgends. Bei stehenden Fahrgästen dürfe eine Geschwindigkeit von 60 km/h jedoch nicht überschritten werden. Mit den Verkehrsunternehmen sei aber vereinbart worden, dass regelmäßig nicht mehr als 50% der Stehplätze belegt würden. Dies habe sich in der Praxis bewährt und werde, wie am Beispiel Langförden gezeigt, bei Bedarf auch kurzfristig den tatsächlichen Verhältnissen angepasst. Die Einführung einer Sitzplatzgarantie würde dagegen Mehrkosten von mindestens 2 Mio. € pro Jahr verursachen und sei in der Praxis kaum durchführbar. Daher habe die Verwaltung eine Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung wie in der Anlage 1 dargestellt vorgeschlagen.

 

KTA Sabine Meyer berichtet, dass die dargestellte Problematik in der Schülerbeförderung bundesweit seit Jahrzehnten ähnlich sei. Eine Sitzplatzgarantie sei auch nach ihrer Kenntnis nie als Lösung gewählt worden. Sie unterstütze den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg. Zur Vermeidung von rechtlichen und tatsächlichen Problemen solle aber Satz 2 des § 6 Abs. 1 der vorgeschlagenen Satzungsänderung ersatzlos gestrichen werden.

 

KTA Matthias Warnking unterstützt den Vorschlag von KTA Sabine Meyer. Er hält es für sinnvoll, dass eine Selbstverpflichtung für die Nutzung von höchstens 50% der Stehplätze festgeschrieben werden solle.

 

Landrat Albert Focke geht auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 19.11.2013 ein, den der ebenfalls anwesende KTA Jürgen Hillen gestellt habe. Der Kreistag habe den Antrag auf Überprüfung der Sicherheitsstandards bei der Schülerbeförderung an den Ausschuss verwiesen. Landrat Focke führt aus, dass die geforderte Sitzplatzgarantie wegen des dann entstehenden Anspruchs rechtlich problematisch und aus praktischen Gründen auch nicht durchführbar sei. Neben der ohnehin erforderlichen Kapazitätserhöhung müsste auf vielen Strecken ein weiterer Bus eingesetzt werden, nur um den Anspruch auf einen Sitzplatz zu sichern. Dies könne weder ökonomisch geleistet werden noch sei es ökologisch vertretbar. Auch mit Blick auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h bei stehenden Fahrgästen sei mit der dargestellten Lösung in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmern ein vernünftiger Weg gefunden worden.


Sodann beschließt der Ausschuss unter Berücksichtigung des von KTA Sabine Meyer eingebrachten Änderungsvorschlags einstimmig:


Dem Kreistag wird empfohlen, die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Vechta vom 01.07.2004 gemäß der beigefügten Anlage 2 zu beschließen.