Beschluss: einstimmig beschlossen

Erster Kreisrat Herbert Winkel verweist auf die Sitzungsvorlage und den Beschluss des Kreistages vom 12.07.2012 mit dem die Verwaltung mit dem Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Stadt Damme zur Wärmeversorgung der kreiseigenen Liegenschaften in Damme beauftragt wurde. Anschließend stellt er den Sachstand der Planung rund um das Wärmekonzept dar.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


      Die Verwaltung  wird beauftragt, mit der Stadt Damme die in der Anlage beigefügte Zweckvereinbarung abzuschließen, mit welcher der Landkreis die Stadt Damme mit der Durchführung der Wärme- und Stromversorgung der darin genannten kreiseigenen Liegenschaften gegen Erstattung der hierfür anfallenden Kosten beauftragt.

 

      Die Verwaltung  wird beauftragt, ein Angebot für  Erwerb von 50 % der Anteile an der noch zu gründenden Wärmeversorgung Damme GmbH durch den Landkreis gegen Zahlung des Nominalwertes vorzubereiten, welches der Stadt Damme für den Fall, dass die Zweckvereinbarung nicht umgesetzt werden kann oder darf, vorgelegt wird.

 

      Die Verwaltung wird beauftragt mit der „Wärmeversorgung Damme GmbH“ einen Wärme- und Stromlieferungsvertrag über eine Laufzeit von 20 Jahre abzuschließen, wenn die Umsetzung der Zweckvereinbarung scheitert und der Landkreis 50 %iger Anteilseigner der Wärmeversorgung Damme GmbH geworden ist. Der Wärme- und Stromlieferungsvertrag soll dem entsprechen, was auch zwischen der Stadt Damme und der Wärmeversorgung Damme GmbH vereinbart wird.

 

      Für den Fall des Anteilskaufs, wird der Landkreis für die Wärmeversorgung Damme GmbH eine Bürgschaft in Höhe von 40 % des Kreditbedarfs, maximal 490.000 € übernehmen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Bürgschaft von der Kommunalaufsicht genehmigt wird.