Sitzung: 07.03.2013 Finanz-, Wirtschafts- und Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 720/2013
Erster Kreisrat Herbert Winkel verweist auf die Sitzungsvorlage und den Beschluss des Kreistages vom 12.07.2012 mit dem die Verwaltung mit dem Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Stadt Damme zur Wärmeversorgung der kreiseigenen Liegenschaften in Damme beauftragt wurde. Anschließend stellt er den Sachstand der Planung rund um das Wärmekonzept dar.
Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:
• Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Damme die in
der Anlage beigefügte
Zweckvereinbarung abzuschließen, mit welcher der Landkreis die Stadt Damme mit
der Durchführung der Wärme- und Stromversorgung der darin genannten
kreiseigenen Liegenschaften gegen Erstattung der hierfür anfallenden Kosten
beauftragt.
• Die Verwaltung wird beauftragt, ein Angebot für Erwerb von 50 % der Anteile an der noch
zu gründenden Wärmeversorgung Damme GmbH durch den Landkreis gegen Zahlung des
Nominalwertes vorzubereiten, welches der Stadt Damme für den Fall, dass die
Zweckvereinbarung nicht umgesetzt werden kann oder darf, vorgelegt wird.
• Die Verwaltung
wird beauftragt mit der „Wärmeversorgung Damme GmbH“ einen Wärme- und
Stromlieferungsvertrag über eine Laufzeit von 20 Jahre abzuschließen, wenn die
Umsetzung der Zweckvereinbarung scheitert und der Landkreis 50 %iger
Anteilseigner der Wärmeversorgung Damme GmbH geworden ist. Der Wärme- und
Stromlieferungsvertrag soll dem entsprechen, was auch zwischen der Stadt Damme
und der Wärmeversorgung Damme GmbH vereinbart wird.
• Für den Fall des
Anteilskaufs, wird der Landkreis für die Wärmeversorgung Damme GmbH eine
Bürgschaft in Höhe von 40 % des Kreditbedarfs, maximal 490.000 € übernehmen.
Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Bürgschaft von der
Kommunalaufsicht genehmigt wird.