Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Kucklick verweist auf die Beschlussvorlage. Er erklärt, dass der Ausbau der Kindertagesbetreuung von den Städten und Gemeinden seit Jahren mit dem Ziel betrieben werde, ab Mitte 2013 ausreichend Betreuungsplätze für die unter Dreijährigen vorzuhalten. Ursprünglich sei ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen von 35 % der unter Dreijährigen angenommen worden.

 

Krippen- und Großtagespflegeausbau sei durch das Investitionsprogramm RIK des Landes aus dem Jahre 2008 und nach Ausschöpfung dieser Mittel durch das Investitionsprogramm RAT unterstützt worden. Da diese Fördermittel zumindest bei Neubauten bei weitem nicht kostendeckend gewesen seien, sei die Investitionskostenförderung beginnend ab dem Jahr 2009 durch eine zusätzliche Förderung des Landkreises mit 2.800 € je Platz ergänzt worden. Diese Förderung solle solange erfolgen, bis die seinerzeit vom Kreistag beschlossene Höchstgrenze der Kostenbeteiligung von 2,5 Millionen Euro ausgeschöpft sei.

 

Nach gegenwärtiger Praxis seien Ausstattungsgegenstände aus Landkreismitteln nicht bezuschusst worden, weil die nach dem Investitionsprogramm RIK für Ausstattungen vorgesehene Förderung auskömmlich gewesen sei. Das Investitionsprogramm RAT sehe keine Trennung zwischen Bau- und Ausstattungsinvestitionen mehr vor. Es solle daher aus Sicht der Verwaltung klargestellt werden, dass auch die Landkreisförderung künftig sowohl für notwendige Bauinvestitionen, als auch notwendige Investitionen für Ausstattungsgegenstände verwendet werden könne.

 

Bisher sei weiter vorgesehen, dass sich die Landkreisförderung an der 35 %-igen Betreuungsquote der jeweiligen Stadt/Gemeinde zu orientieren habe. Aufgrund neuester Prognosen gehe man davon aus, dass die seinerzeit angenommene Betreuungsquote von 35 % nicht in allen Fällen bedarfsgerecht sei. Seitens des Landes sei mittlerweile eine Korrektur nach oben auf mindestens 39 % vorgenommen worden. Insbesondere in städtischen Bereichen werde möglicherweise noch ein höherer Bedarf zu verzeichnen sein. Herr Kucklick erklärt, dass aus Sicht der Verwaltung deshalb auch im Landkreis Vechta entgegen der bisherigen Regelung auf eine Deckelung der Landkreisförderung verzichtet werden solle, wenn die Stadt/Gemeinde plausibel begründe, dass ein weitergehender Ausbau erforderlich sei.


Sodann beschließt der Jugendhilfeausschuss einstimmig:


Dem Kreisausschuss wird empfohlen zu beschließen, dass die für Krippen-/Großtagespflegeplätze vorgesehene Investitionskostenförderung sowohl für Bauinvestitionen als auch für die Investitionen in Ausstattungsgegenstände gilt. In begründeten Fällen kann eine Landkreisförderung gewährt werden, wenn mit dem Ausbau die 35 %ige Betreuungsquote überschritten wird.