Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Kucklick verweist auf die Beschlussvorlage und berichtet, dass der Träger „Stellwerk Zukunft gGmbH“ beim Jugendamt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII beantragt habe. Der Träger erfüllte die Voraussetzungen für eine Anerkennung, da er auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sei, gemeinnützige Ziele verfolge, auf Grund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lasse, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sei und eine Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit biete. Herr Kucklick betont die seit langem bestehende enge Kooperation von Stellwerk Zukunft gGmbH mit dem Jugendamt im Bereich der Jugendpflege und Erziehungshilfe.

 

Nach kurzer Diskussion beschließt der Jugendhilfeausschuss:


Der Jugendhilfeausschuss beschließt, „Stellwerk Zukunft gGmbH“, Falkenrotter Str. 41, 49377 Vechta, als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.