Landrat Focke berichtet über weitergehende Beratungen der vom Jugendhilfeausschuss getroffenen Beschlüsse.

 

So sei der Beschluss des Jugendhilfeausschusses aus der Sitzung vom 22.11.2012 über die Vorhaltung des Familienhebammendienstes ab 01.01.2013 als Regelangebot der Jugendhilfe und die Gewährung eines jährlichen Zuschusses an den Sozialdienst kath. Frauen e. V. in Höhe von 100.000 € vom Kreistag in seiner Sitzung vom 20.12.2012 bestätigt worden.

 

Der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, dem Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth für die Dauer von 3 Jahren einen Zuschuss in Höhe von jährlich 20.000 € für die Außenstelle der Erziehungsberatungsstelle in Damme zu gewähren, sei der Kreistag ebenfalls gefolgt.

 

Letztlich sei auch der Beschluss des Jugendhilfeausschusses aus der Sitzung vom 06.09.2012 über die Übertragung der Entgeltvereinbarungen für die stationären und teilstationären Betreuungen im Rahmen der Jugendhilfe auf die Zentrale Entgeltstelle beim Bezirksverband Oldenburg vom Kreisausschuss bestätigt worden.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht des Landrates zur Kenntnis.