Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stand der Verhandlungen mit den Krankenkassen und die Entwicklung der Einsatzzahlen und Krankentransporte wird von EKR Herbert Winkel präsentiert.

Aufgrund der nunmehr mit den Krankenkassen abgestimmten Gesamtkosten 2012 ändern sich die Gebührensätze in § 5 des Satzungsentwurfes wie folgt:

Notarzteinsatz                         758,80 €

Notfallrettung                                       556,96 €

Krankentransport                                  97,33 €

 

KTA Matthias Windhaus und KTA Dr. Christa Kiene-Schockemöhle sehen einen Zusammenhang zwischen den gestiegenen Einsatzzahlen und der Änderung der hausärztlichen Notversorgung.

 

 

 

 


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


Dem Kreistag wird empfohlen, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes im Landkreis Vechta zu beschließen, sofern keine Einigung mit den Kostenträgern über die notwendigen Gesamtkosten 2012 erzielt wurde.