Sitzung: 15.09.2011 Finanz-, Wirtschafts- und Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 539/2011
EKR Herbert Winkel erläutert die Gründe für die Änderung der Abfallgebührensatzung. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte jedoch die in der Vorlage vorgeschlagene Streichung des Satzes 6 im § 7 nicht erfolgen.
Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:
Dem Kreistag wird empfohlen, die 10. Änderung der Abfallgebührensatzung in der vorliegenden Fassung ohne Streichung des § 7 Satz 6 zu beschließen.