Beschluss: einstimmig beschlossen

EKR Herbert Winkel erläutert die Gründe für die Änderung der Abfallgebührensatzung. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte jedoch die in der Vorlage vorgeschlagene Streichung des Satzes 6 im § 7 nicht erfolgen.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


Dem Kreistag wird empfohlen, die 10. Änderung der Abfallgebührensatzung in der vorliegenden Fassung ohne Streichung des § 7 Satz 6 zu beschließen.