Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sozialamtsleiterin Angelika Wehebrink und EKR Herbert Winkel erläutern den rechtlichen Rahmen und die Entwicklung der Fallzahlen, der Ausgaben und des Bewilligungsverfahrens im Bereich der Frühförderung.

So wird seit dem letzten Jahr – wie auch in anderen Landkreisen – das Gesundheitsamt  in das Begutachtungsverfahren einbezogen. Die Entwicklung der Frühförderung in den vergangenen Jahren ist bezogen auf den Landkreis Vechta aus der Anlage ersichtlich, wobei der Landkreis Vechta im Vergleich zu anderen Trägern überdurchschnittlich hohe Fallzahlen ausweist.

 

Die Frage, inwieweit der aktuelle Rückgang bei den Antragszahlen im Zusammenhang mit der Begutachtung durch die Psychologin des Gesundheitsamtes steht, wird ausführlich diskutiert. Als ein möglicher Grund wird genannt, dass durch die Einschaltung des Gesundheitsamtes eine Hemmschwelle besteht und Frühförderungsanträge nicht gestellt werden. Auch könnte ein Grund sein, dass im Landkreis Vechta die Förderung für Kleinkinder in anderen Bereichen (z.B. Familienbüro, Hebammenprojekte) in den vergangenen Jahren intensiviert wurde. In diesem Zusammenhang wird auch das gute Versorgungsangebot im Landkreis Vechta hervorgehoben.

 

Einigkeit besteht bei den Ausschussmitgliedern dahingehend, dass jedes Kind mit Förderungsbedarf die notwendige Förderung erhalten muss.

 


Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.