Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

Frau Wehebrink berichtet, dass das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBL I S. 453) in Kraft getreten sei.. Im Rahmen des Gesetzes sei auch die - weitgehend rückwirkend ab 01.01.2011 - geltende Einführung der Leistungen für Bildung und Teilhabe geregelt worden.

 

Das Bildungspaket umfasse für jedes einzelne Kind folgende Leistungen:

 

·         Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule entweder insgesamt oder es gibt, wenn die Karte auch für andere Fahrten genutzt werden kann, einen Zuschuss. Voraussetzung sei, dass die  Beförderung zur nächsten Schule notwendig sei und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.

·         Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet sei. Übernahmefähig seien Kosten, die sich an den ortsüblichen Preisen für Lernförderung orientieren.

·         100,00 € jährlich für Schulbedarf, davon 70,00 € im ersten, 30,00 € im zweiten Schulhalbjahr.

·         10,00 € monatlich für die Teilhabe an Sport-, Kultur- und Freizeitveranstaltungen.

·         Einen Zuschuss für jede warme Mahlzeit in der Schulkantine, im Hort oder in der Kindertageseinrichtung. Der Eigenanteil der Familien liege bei einem Euro täglich.

·         Tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge in Schule und Kindertageseinrichtung.

·         Kosten für mehrtägige Klassenfahrten.

 

Anspruchsberechtigt seien Kinder in den Systemen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozialhilfe, des Kinderzuschlages oder des Wohngeldes.

 

Im Landkreis Vechta könnten nach Angaben von EKR Winkel ca. 4.500 Kinder von dem Bildungspaket profitieren, davon seien 2.275 dem Wohngeldbereich und 2.245 dem SGB II Bereich zuzuordnen.

 

Gesetzliche Leistungsträger seien nach § 4 SGB II die Kommunen. Herr EKR Winkel zitiert wie folgt die neue Regelung:

 

"Die nach § 6 zuständigen Träger wirken auch darauf hin, dass Kinder und Jugendliche Zugang zu geeigneten vorhandenen Angeboten der gesellschaftlichen Teilhabe erhalten. Sie arbeiten zu diesem Zweck mit Schulen und Kindertageseinrichtungen, den Trägern der Jugendhilfe, den Gemeinden und Gemeindeverbänden, freien Trägern, Vereinen und Verbänden und sonstigen handelnden Personen vor Ort zusammen. Sie sollen die Eltern unterstützen und in geeigneter Weise dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche Leistungen für Bildung und Teilhabe möglichst in Anspruch nehmen".

 

Da sich die Umsetzung der Aufgabe in besonderer Weise an die örtlichen Verhältnisse orientiere, werde den Landkreisen die Möglichkeit eingeräumt, zur Erledigung die kreisangehörigen Städte und Gemeinden heranzuziehen. Als Grundlage der Heranziehung bedürfe es einer entsprechenden Vereinbarung.

 

Herr EKR Winkel erklärt, dass der Landkreis Vechta von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wolle und derzeit Gespräche mit den Städten und Gemeinden führe. Es sei angedacht, für die Erledigung dieser neuen Aufgaben für die Kinder aus dem Bereich des Wohngeldes, des Kinderzuschlags und SGB II die Städte und Gemeinden heranzuziehen.

 

Für die durch die Erfüllung der Aufgaben entstehenden Personalkosten solle eine Pauschale auf der Grundlage der tatsächlich notwendigen Ausgaben gezahlt werden. Die tatsächlichen Ausgaben zur Umsetzung des Bildungspaketes würden den Kommunen in der Grundsicherung, dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld vollständig ersetzt.

 

KTA Lübbe erklärt, dass er die Pauschale in der kalkulierten Höhe von 300.000 € auch angesichts des schleppenden Zulaufs auf Leistungen nicht nachvollziehen könne. Landrat Focke weist darauf hin, dass am Ende des Jahres Bilanz gezogen werde. Davon ausgehend werde dann das Budget für das nächste Jahr festgelegt. Der Landkreis begrüße es, dass die Bürgermeister der Städte und Gemeinden signalisiert hätten, die Aufgaben aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ortsnah zu übernehmen. Für die Wahrnehmung dieser Aufgabe sei ein finanzieller Ausgleich zu schaffen, der mit der vorgelegten Hochrechnung in Höhe von 300.000 € ermittelt worden sei. Grundlage der Berechnung seien die Erfahrungen der Gemeinde Visbek im Rahmen der Familienförderung gewesen.

 

In der sich anschließenden Diskussion sprechen sich die Ausschussmitglieder für eine ortsnahe, bürgerfreundliche Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes aus. Nur so könne zeitnah sichergestellt werden, dass die Ansprüche aus dem Bildungspaket auch wahrgenommen werden.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt sodann mit 1 Gegenstimme:


Dem Kreistag wird empfohlen, die Städte und Gemeinden des Landkreises Vechta für die Aufgaben aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Kinder aus dem Bereich Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozialhilfe, des Kinderzuschlags und des Wohngeldes wie dargestellt auf der Grundlage einer Vereinbarung heranzuziehen.