Anhand einer Power-Point-Präsentation stellt Frau Schröder die Förderungsgrundsätze für die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung des Betreuungsangebotes in Kindertagespflege vor. Die Power-Point-Präsentation ist in Anlage 5 der Niederschrift beigefügt.

 

Ausgangslage der Fördergrundsätze sei, dass die bisherige Richtlinie “Familie mit Zukunft” in Bezug auf die Festbetragsfinanzierung zur Kindertagespflege zum 31.12.2010 ende. Dafür trete ab 2011 die Förderung der Kindertagespflege durch die neue Regelung “Förderung der Kindertagespflege” ein.

 

Zuwendungszweck sei die Verbesserung des qualitativen und quantitativen Betreuungsangebotes in Kindertagespflege, insbesondere für unter 3-jährige Kinder. Die Förderung der Kinder über 3 Jahre stelle  eine freiwillige Leistung dar.

 

Zuwendungsempfänger seien wie bisher die örtlichen Jugendhilfeträger. Die Förderung betrage im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung je geleistete Betreuungsstunde 1,68 € für Kinder unter 3 Jahre und 0.78 € für Kinder über 3 Jahre.

 

Die Qualifizierung, fachliche Beratung und Begleitung von Tagespflegepersonen würden nach der Richtlinie mit 599,00 € pro Kindertagespflegeperson im Jahr gefördert. Zuwendungsvoraussetzungen seien die kommunale Förderung gem. § 23 SGB VIII (Vermittlung, fachliche Beratung, Begleitung, weitere Qualifizierung und Gewährung einer laufenden Geldleistung), eine gültige Tagespflegeerlaubnis, sowie der Nachweis einer 160-stündigen Grundqualifikation nach den DJI-Curriculum.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.