Anhand einer Power-Point-Präsentation stellt Frau Schröder die “Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von familienunterstützenden Maßnahmen und frühen Hilfen” vor. Die Power-Point-Präsentation ist in Anlage 4 der Niederschrift beigefügt.

 

Ausgangslage der Richtlinie sei, dass die bisherige “Richtlinie familienfreundliche Infrastrukturen und Kinderbetreuung” zum 31.12.2011 außer Kraft trete. Dafür gebe es für die Förderung ab 2011 eine neue Regelung in der “Richtlinie Familienförderung”.

 

Zuwendungszweck sei das erhebliche Landesinteresse an der Stärkung der Familien durch mehr Angebote der Eltern- und Familienbildung zur Stärkung der Erziehungskompetenzen, die Bildung und Erziehung von Kindern mit begleitender Elternarbeit und die Stärkung benachteiligter Kinder. Vorrangige Zielgruppen seien sozial benachteiligte Familien und Familien mit Migrationshintergrund.

 

Die Fördertatbestände seien auf die Fördersäulen Familienbüros und Projekte zur Stärkung von Kindern mit begleitender Elternarbeit gegliedert.

 

Für die Familienbüros betrage die Zuwendung für Landkreise, kreisfreie Städte  ab 50.000 Einwohner 10.000 € pro Jahr und für die Familienbüros der Kommunen 3.900 € pro Jahr. Die maximale Höhe der pro Jugendamt zur Verfügung stehenden Projektmittel richte sich nach der vom LSKN ermittelten Anzahl der Geburten pro Jahrgang des Vorvorjahres (für 2009: 1318 Geburten x 40 € = 52.720 €). Förderfähig seien 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

 

Als Voraussetzung für die Zuwendung benennt Frau Schröder das Vorliegen eines zielorientierten Handlungskonzepts in Kooperation mit den Kommunen, die Evaluierung und jährliche Fortschreibung der Maßnahmen, sowie das Anstreben einer vernetzten, aufeinander abgestimmten Angebotsstruktur.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.