Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Enthaltung: 1

Vor Einstieg in den TOP verlässt KTA Marlies Enneking als Leiterin des Vereins APG e. V. den Sitzungsraum.

 

Herr Kucklick bezieht sich auf die Beschlussvorlage und berichtet, dass der Verein "Angebote im sozialen Bereich Passgenau gestalten e. V." (APG e. V.) beim Jugendamt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beantragt habe.

 

Nach dieser Vorschrift können als Träger der freien Jugendhilfe juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie

 

·         auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind,

·         gemeinnützige Ziele verfolgen,

·         aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und

·         die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

 

Herr Kucklick erklärt, dass nach Prüfung des Jugendamtes diese Voraussetzungen erfüllt seien und die Verwaltung empfehle, dem Antrag des Vereins APG e. V. stattzugeben.

 

Nach kurzer Diskussion wird sodann mit einer Enthaltung folgender Beschluss gefasst:


Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein APG e.V., Meyers Grund 14, 49401 Damme,  als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.