Mit Beschluss des Kreistages vom 01.10.2009 ist Frau Dorit Sperveslage als Vertreterin für Frau Hölters im Jugendhilfeausschuss benannt worden. Herr Ulrich Bohlken ist mit Beschluss des Kreistages vom 17.06.2010 als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen worden.

 

Herr Landrat Focke verliest § 7 des Nds. Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AGKJHG) und § 23 der Nds. Landkreisordnung (NLO). Er weist Frau Sperveslage und Herrn Bohlken auf ihre Pflichten hin, die sich aus § 20 NLO ‑ Amtsverschwiegenheit -, § 21 NLO -Mitwirkungsverbot - und § 22 NLO - Vertretungsverbot, ergeben.

 

Herr Landrat Focke händigt Frau Sperveslage und Herrn Bohlken die Rechtsvorschriften in schriftlicher Form aus.