Beschluss: zur Kenntnis genommen

Amtsleiter Otto Langeland informiert, dass im Zuge der Umsetzung von Maßnahmen zur CO2 – Vermeidung auch zu prüfen ist, ob der Landkreis neben den anderen bereits durchgeführten oder schon eingeplanten Maßnahmen zur Verringerung des Primärenergieverbrauches, wie Erneuerung von Heizungsanlagen, Verbesserung der Wärmedämmung und intelligente Steuerungseinrichtungen, auf den Dächern der kreiseigenen Liegenschaften auch Photovoltaikanlagen einplant.

 

Die Ergebnisse eines Fachgutachtens zur Eignung von Dachflächen - vorwiegend Schulgebäude – wurden in der Bauausschusssitzung am 06.05.2010 diskutiert und zur weiteren Beratung zunächst in die Fraktionen zurückverwiesen

 

Geklärt werden sollte vor allem die Frage, ob eine derartige Nutzung speziell von Schulgebäuden über einen Vertragszeitraum von üblicherweise 20 Jahren wegen der auch zukünftig noch anstehenden Maßnahmen in diesem Bereich überhaupt sinnvoll ist.

 

Vor einer Installation von Photovoltaikanlagen ist dann die Frage zu klären, ob der Landkreis in eigener Regie oder Dritten die Flächen zur Verfügung stellt.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist bei einer Überlassung an Dritte das Modell einer Bürgerbeteiligung in der Rechtsform einer Genossenschaft, wie sie in Bakum und Visbek bereits existiert, der Vorzug zu geben. Diese reine Verpachtung ist in der Regel nicht ausschreibungspflichtig.

 

Theoretisch könnten insgesamt  16.600 m2 Dachfläche mit 1150 kWp Leistung realisiert werden. In einem ersten Überschlag sieht die Energiegenossenschaft Visbek – Bakum die Realisierung von max. 350 kWp bei fünf schulischen Liegenschaften für möglich.

 

Die KTA´s Clemens Hölscher, Gerd Meyer, Enno Götze-Taske und Heiko Bertelt befürworten Entscheidungen im Einzelfall je Liegenschaft bzw. Dachfläche und keine Pauschallösungen. Sofern die Liegenschaften dann im Einzelfall in Frage kommen, sollte die Nutzung mit Photovoltaikanlagen vorrangig Dritten, wie z.B. Energiegenossenschaften überlassen werden.

 

Amtsleiter Otto Langeland verweist auf bereits geführte Gespräche und bittet um einen Auftrag des Ausschusses, entsprechende Verhandlungen führen zu dürfen.

 

Die KTA´s Anne Marcus-Rusche und Peter Meyer-Hülsmann verweisen auf den verhältnismäßig geringen finanziellen Vorteil für den Landkreis bezüglich der Freigabe der Liegenschaften für die Nutzung von Photovoltaikanlagen. Unter diesem Aspekt halten Sie es nicht für sinnvoll, sich hinsichtlich der zukünftigen Nutzung der kreiseigenen Liegenschaften über Jahre hinweg derart zu binden und einzuschränken. Sie sprechen sich daher gegen die Nutzung der kreiseigenen Liegenschaften für Photovoltaikanlagen aus.

Auf Nachfrage von KTA Peter Meyer-Hülsmann teilt Herr Langeland mit, dass sich kurzfristig maximal knapp 6.000 m2 Dachfläche für Photovoltaikanlagen eignen würden.

 

KTA Irma Kulla verweist auf die Vorbildfunktion und die Signalwirkung der öffentlichen Hand in Bezug auf die Nutzung erneuerbarer Energien.

 

Nach eingehender Diskussion schlägt Landrat Albert Focke vor, von einer Beschlussfassung abzusehen. Die Verwaltung wird konkrete Einzelvorschläge für die Nutzung einzelner Liegenschaften für Photovoltaikanlagen erarbeiten und dem Bau-, Struktur- und Umweltausschuss anschließend zur Beschlussfassung vorlegen.