Beschluss: zur Kenntnis genommen

Amtsleiter Otto Langeland informiert eingehend und anschaulich über den Inhalt und die Auswirkungen der Richtlinie für passiven Schutz an Straßen  durch Fahrzeugrückhaltesysteme (RPS 2009).

 

So hat das Bundesministerium für Verkehr mit allgemeinem Rundschreiben vom  20.12.2010 die RPS 2009 verbindlich eingeführt. Nach einer Verfügung des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums ist diese im Zuständigkeitsbereich der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bei allen Neu-, Umbau- und Ausbaumaßnahmen an Außerortsstraßen, auf denen schneller als 50 km/h gefahren werden darf, einzuhalten. Da die Verbesserung der Sicherheit an Straßen ein wichtiges Anliegen der Landesregierung ist, wird dieser Standard auch bei der Genehmigung von Fördermitteln nach dem Entflechtungsgesetz zugrunde gelegt. Daneben wird den Kommunen empfohlen auch bei eigenfinanzierten Maßnahmen diesen Standard einzuhalten. Ob speziell bei sehr schwach belasteten Kreis- und Gemeindestraßen davon abgewichen werden kann, soll noch geklärt werden.  Zu berücksichtigen ist bei allen Abweichungen aber die Frage einer möglichen Haftung des Straßenbaulastträgers.

 

Die RPS ist zunächst eine reine technische Richtlinie, die technische Anforderungen an Herstellung, Lieferung und Einbau von Rückhaltesystemen regelt. Entscheidend sind aber die daneben aufgenommenen  Regelungen der Einsatzkriterien, d.h. ob und wenn ja ,was gebaut werden muss.

 

Im Landkreis Vechta wird an allen Kreisstraßen, sofern eine Bepflanzung vorhanden ist, der erforderliche Sicherheitsabstand unterschritten. Bei Baumaßnahen oder bei Unfallauffälligkeiten wird daher zusammen mit der unteren Naturschutzbehörde zunächst geklärt, ob die Bepflanzung erhaltungswürdig ist. Danach sind dann die erforderlichen Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen und/oder die erforderlichen Fahrzeug-Rückhaltesysteme  abzustimmen. Bei allen Abstimmungen ist jeweils auch auch die Verkehrssicherheitskommission zu beteiligen.

 

Die endgültige Entscheidung treffen dann die zuständigen Gremien des Kreistages im Rahmen der Vorstellung und Beschlussfassung über die Baumaßnahme.

 

Den Ausführungen von Herrn Langeland schließt sich eine eingehende Diskussion über die Hintergründe und die Folgen im Zuge der Umsetzung der Richtlinie an.

 

Auf Nachfrage von KTA Clemens Hölscher führt Herr Langeland aus, dass z.B. dauerhaft wasserführende Gräben innerhalb der Schutzabstände grundsätzlich mit Schutzeinrichtungen zu versehen sind.

 

Landrat Albert Focke merkt kritisch an, dass durch die Schutzplanken Fahrzeuge bei Unfällen zurück auf die Fahrbahn und dann unter Umständen in den Gegenverkehr geschleudert werden und damit andere, unbeteiligte Verkehrsteilnehmer gefährden können.

 

KTA Siegfried Böckmann erkundigt sich, ob bei der Umsetzung der Richtlinie die Unfallhäufigkeit der jeweiligen Strecke berücksichtigt wird und ob ggfs. über Geschwindigkeitsbeschränkungen Einfluss genommen werden kann. Herr Langeland führt aus, dass bei Unfallschwerpunkten unabhängig von der Richtlinie grundsätzlich im Einzelfall zu reagieren ist. Einer Einflussnahme durch Geschwindigkeitsbegrenzungen muss jedoch, auch aus haftungsrechtlichen Gründen, eine entsprechend begründete Notwendigkeit zu Grunde liegen.

 

KTA Gerd Meyer verweist auf die Verkehrsunfallstatistik, insbesondere auf die Unfälle in Zusammenhang mit Bäumen. Er merkt kritisch an, warum im Einzelfall Gefahrenquellen in Form von Bäumen geschützt anstatt beseitigt werden.

 

Auf Nachfrage von KTA Gerd Meyer und KTA Siegfried Dödtmann führt Herr Langeland aus, dass die RPS 2009 am 12.10.2010 verabschiedet wurde. Vorhandene Bäume genießen Bestandschutz, sofern die Straße nicht aus- oder umgebaut wird. Für planfestgestellte, jedoch noch nicht begonnene Maßnahmen gilt die Richtlinie grundsätzlich nicht, wird aber dennoch berücksichtigt werden, um sich zukünftig keine neuen Problem- und Gefahrenquellen zu schaffen. Des Weiteren plant das Land Niedersachsen Ausnahmetatbestände einzuführen.

 

KTA Anne Marcus-Rusche warnt davor, in Aktionismus zu verfallen und rein vorsorglich alle Bäume an Straßen zu beseitigen.

 

Auf Nachfrage von KTA Meyer-Hülsmann führt Herr Langeland aus, dass Niedersachsen zurzeit bundesweit die meisten Todesfälle im Zusammenhang mit Baumunfällen aufweist und daher die Richtlinie zum Schutz der Verkehrsteilnehmer eingeführt hat.


Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.