Sitzung: 24.02.2011 Bau-, Struktur- und Umweltausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 487/2011
Amtsleiter Otto Langeland informiert eingehend und
anschaulich über den Inhalt und die Auswirkungen der Richtlinie für passiven
Schutz an Straßen durch
Fahrzeugrückhaltesysteme (RPS 2009).
So hat das Bundesministerium für Verkehr mit allgemeinem Rundschreiben
vom 20.12.2010 die RPS 2009 verbindlich
eingeführt. Nach einer Verfügung des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums
ist diese im Zuständigkeitsbereich der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
bei allen Neu-, Umbau- und Ausbaumaßnahmen an Außerortsstraßen, auf denen
schneller als 50 km/h gefahren werden darf, einzuhalten. Da die Verbesserung
der Sicherheit an Straßen ein wichtiges Anliegen der Landesregierung ist, wird
dieser Standard auch bei der Genehmigung von Fördermitteln nach dem
Entflechtungsgesetz zugrunde gelegt. Daneben wird den Kommunen empfohlen auch
bei eigenfinanzierten Maßnahmen diesen Standard einzuhalten. Ob speziell bei
sehr schwach belasteten Kreis- und Gemeindestraßen davon abgewichen werden
kann, soll noch geklärt werden. Zu
berücksichtigen ist bei allen Abweichungen aber die Frage einer möglichen
Haftung des Straßenbaulastträgers.
Die RPS ist zunächst eine reine technische Richtlinie, die technische
Anforderungen an Herstellung, Lieferung und Einbau von Rückhaltesystemen
regelt. Entscheidend sind aber die daneben aufgenommenen Regelungen der Einsatzkriterien, d.h. ob und
wenn ja ,was gebaut werden muss.
Im Landkreis Vechta wird an allen Kreisstraßen, sofern eine Bepflanzung
vorhanden ist, der erforderliche Sicherheitsabstand unterschritten. Bei
Baumaßnahen oder bei Unfallauffälligkeiten wird daher zusammen mit der unteren
Naturschutzbehörde zunächst geklärt, ob die Bepflanzung erhaltungswürdig ist.
Danach sind dann die erforderlichen Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen und/oder die
erforderlichen Fahrzeug-Rückhaltesysteme
abzustimmen. Bei allen Abstimmungen ist jeweils auch auch die
Verkehrssicherheitskommission zu beteiligen.
Die endgültige Entscheidung treffen dann die zuständigen Gremien des
Kreistages im Rahmen der Vorstellung und Beschlussfassung über die Baumaßnahme.
Den Ausführungen von Herrn Langeland schließt sich eine eingehende
Diskussion über die Hintergründe und die Folgen im Zuge der Umsetzung der
Richtlinie an.
Auf Nachfrage von KTA Clemens Hölscher führt Herr Langeland aus, dass
z.B. dauerhaft wasserführende Gräben innerhalb der Schutzabstände grundsätzlich
mit Schutzeinrichtungen zu versehen sind.
Landrat Albert Focke merkt kritisch an, dass durch die Schutzplanken
Fahrzeuge bei Unfällen zurück auf die Fahrbahn und dann unter Umständen in den
Gegenverkehr geschleudert werden und damit andere, unbeteiligte
Verkehrsteilnehmer gefährden können.
KTA Siegfried Böckmann erkundigt sich, ob bei der Umsetzung der
Richtlinie die Unfallhäufigkeit der jeweiligen Strecke berücksichtigt wird und
ob ggfs. über Geschwindigkeitsbeschränkungen Einfluss genommen werden kann.
Herr Langeland führt aus, dass bei Unfallschwerpunkten unabhängig von der
Richtlinie grundsätzlich im Einzelfall zu reagieren ist. Einer Einflussnahme
durch Geschwindigkeitsbegrenzungen muss jedoch, auch aus haftungsrechtlichen
Gründen, eine entsprechend begründete Notwendigkeit zu Grunde liegen.
KTA Gerd Meyer verweist auf die Verkehrsunfallstatistik, insbesondere
auf die Unfälle in Zusammenhang mit Bäumen. Er merkt kritisch an, warum im
Einzelfall Gefahrenquellen in Form von Bäumen geschützt anstatt beseitigt
werden.
Auf Nachfrage von KTA Gerd Meyer und KTA Siegfried Dödtmann führt Herr
Langeland aus, dass die RPS 2009 am 12.10.2010 verabschiedet wurde. Vorhandene
Bäume genießen Bestandschutz, sofern die Straße nicht aus- oder umgebaut wird.
Für planfestgestellte, jedoch noch nicht begonnene Maßnahmen gilt die
Richtlinie grundsätzlich nicht, wird aber dennoch berücksichtigt werden, um sich
zukünftig keine neuen Problem- und Gefahrenquellen zu schaffen. Des Weiteren
plant das Land Niedersachsen Ausnahmetatbestände einzuführen.
KTA Anne Marcus-Rusche warnt davor, in Aktionismus zu verfallen und rein
vorsorglich alle Bäume an Straßen zu beseitigen.
Auf Nachfrage von KTA Meyer-Hülsmann führt Herr Langeland aus, dass
Niedersachsen zurzeit bundesweit die meisten Todesfälle im Zusammenhang mit
Baumunfällen aufweist und daher die Richtlinie zum Schutz der
Verkehrsteilnehmer eingeführt hat.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.