Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Geschäftsführer der Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Vechta mbH (AWV) Clemens Nüske erläutert eingehend die Hintergründe sowie  Einzelheiten des Abfallwirtschaftskonzeptes (Vortrag siehe Anlage)

 

KTA Enno Götze-Taske erkundigt sich, warum das Abfallwirtschaftskonzept nicht im Vorfeld in der Gesellschafterversammlung der AWV vorgestellt wurde. Amtsleiter Otto Langeland verweist auf die Verantwortlichkeit des Landkreises als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger und damit auf die grundsätzliche Zuständigkeit der entsprechenden politischen Gremien.

Anschließend befürwortet KTA Enno Götze-Taske die angedachten Verbesserungen des Services der AWV, insbesondere die Expressabfuhr für Sperrmüll. Er regt darüber hinaus an, die Öffnungszeiten der Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor an Samstagen um eine Stunde auszuweiten, sofern dies kostenneutral zu regeln ist.

 

KTA Anne Marcus-Rusche verweist in diesem Zusammenhang auf die angestrebte Kundenumfrage der AWV und bittet darum, sowohl den Service als auch die damit verbundenen Kosten im Auge zu behalten. Eine Verbesserung des Komforts sollte daher an ein entsprechendes Entgelt gekoppelt werden, um nicht die Allgemeinheit über die Grundgebühr für den Service Einzelner zu belasten. So kann der Bürger für sich selbst entscheiden, ob ihm der Service das entsprechende Entgelt wert ist.

 

Landrat Albert Focke wie auch KTA Enno Götze-Taske regen an, die Umfrage der AWV hinsichtlich der Punkte der Serviceverbesserungen um die damit verbundenen  Gebühren zu ergänzen.

 

Auf Nachfrage von KTA Clemens Hölscher führt der Geschäftsführer der AWV Herr  Nüske aus, dass auf der Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor zurzeit keine Abfälle mehr eingelagert werden. Er schließt eine zukünftige Erfassung aller Fraktionen in einer Tonne aus, da dadurch z.B. die weitere Verwertung von Bioabfällen nicht bzw. nur unter sehr großem Aufwand möglich ist.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


Das Abfallwirtschaftskonzept wird in der vorgestellten Fassung in das Beteiligungsverfahren gegeben.