Sitzung: 18.09.2025 Finanz-, Wirtschafts- und Sozialausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Vorlage: 053/2025/1
KTA Holger Ziefus begründet den Antrag damit, dass die Bereitschaftspflege, insbesondere im Landkreis Vechta, aufgrund finanzieller Nachteile gegenüber benachbarten Landkreisen wie Osnabrück, Diepholz, Oldenburg und anderen an Attraktivität verliere. In diesen Regionen erhalten Pflegepersonen zusätzliche Leistungen, die dazu beitragen mehr Bereitschaftspflegefamilien zu gewinnen. Studien belegen, dass die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien im Vergleich zu stationären Einrichtungen zielgerichteter, kosteneffizienter und förderlicher für das Wohlergehen der Kinder sei. Er schlage vor, das Jugendamt möge gemeinsam mit dem SkF ein Konzept entwickeln, das die Zielgruppenabgrenzung, die Höhe der Leistungen und die bedarfsgerechte Ausgestaltung der finanziellen Unterstützung prüft. Ziel sei es, die Pflegepersonen zu entlasten, die ihre Erwerbstätigkeit im Interesse des Kindeswohls reduzieren oder aufgeben müssten.
Der Leiter des Jugendamtes Uwe Lienesch begründet seine Bedenken gegen den Antrag. Die bestehenden Pflegesätze böten einen umfassenden finanziellen Ausgleich, der sich aus dem Erziehungsbeitrag (430 EUR monatlich), den altersabhängigen materiellen Aufwendungen sowie pauschalen Zusatzzahlungen zusammensetze. Für Pflegekinder in der Altersgruppe bis 5 Jahre betrage der Grundbetrag 1.178 EUR monatlich, für Kinder von 6 bis 11 Jahre 1.314 EUR und für Kinder ab 12 Jahre 1.480 EUR. In der Bereitschaftspflege werde sogar ein dreifacher Erziehungsbeitrag gezahlt, wodurch das monatliche Pflegegeld dort bereits 1.991 EUR betrage, was über dem Elterngeld-Höchstsatz liege. Zudem würden familienentlastende Maßnahmen mit 100 EUR monatlich berücksichtigt. Lienesch hält den Antrag für nicht vereinbar mit dem Grundsatzbeschluss zur Haushaltskonsolidierung vom 26.06.2025. Er betont, dass der Bund den Anspruch auf Elterngeld für Pflegeeltern bewusst ausgeklammert habe, obwohl ein Anspruch auf Elternzeit seit 2004 bestehe. Eine Bundesratsinitiative sei zwar im Jahr 2024 angestoßen worden, doch der politische Wille der Bundesregierung, dies umzusetzen, sei bislang nicht erkennbar. Besondere Bedarfe der Pflegeeltern können in Einzelfällen in Übereinstimmung mit landesrechtlichen Vorgaben ausgeglichen werden. Der Entscheidungsspielraum für zusätzliche Pauschalen liege beim Jugendamt.
KTA Walter Goda fragt, ob tatsächlich ein Engpass an Bereitschaftspflegepersonen bestehe oder ob die bestehenden Strukturen ausreichen. Die Leistungen des Landkreises müssten auf die der anderen Landkreise und Städte abgestimmt sein.
Lienesch sieht keinen Engpass bei der Vollzeitpflege; die Bereitschaftspflege verfüge über weniger Plätze, jedoch habe es bisher noch immer ausgereicht. Dennoch sei es wie überall immer eine Herausforderung, einen geeigneten Platz zu finden.
KTA Peter Willenborg sieht es wie KTA Walter Goda, es sei Sache des Bundes, das Elterngeld für Pflegeeltern zu regeln.
Landrat Tobias Gerdesmeyer sieht es nicht als kommunale Aufgabe an, Elterngeld an Pflegeeltern zu gewähren. Die Vergleichbarkeit der Pflegesätze unter den benachbarten Kommunen sei wichtig.
Lienesch geht noch einmal auf die Handlungsspielräume des Jugendamtes bei der Höhe der Ausgleichssätze ein. Erhöhter sozialpädagogischer Bedarf begründe innerhalb eines rechtlichen Rahmens deutlich höhere Sätze.
Nach Ansicht des Landrates Tobias Gerdesmeyer würde eine elterngeldähnliche Leistung den Kreishaushalt zusätzlich belasten. Die Ausschöpfung der Spielräume für die Pflegesätze sei mit den Nachbarlandkreisen abzustimmen, damit nicht eine gegenseitige Überbietung in Gang gesetzt werde. Ein gänzlich neues Förderinstrument wie das beantragte Pflegeelterngeld halte er für ungeeignet. Er regt an, dass die Höhe von Pflegesätzen seitens der Verwaltung auf Ebene der Verwaltungsleitung und Jugendamtsleitung in Weser-Ems erörtert werde. Berechtigte Mehrbedarfe sollten seiner Meinung nach mit den bestehenden Pflegesatzregelungen abgegolten werden; ein gänzlich neues Förderinstrument wie das beantragte Pflegeelterngeld halte er für ungeeignet.
KTA Helmut Steinkamp hält fest, dass die Einführung einer neuen Leistung nicht zielführend sei, da dies den Kreishaushalt zusätzlich belaste.
KTA Holger Ziefus stellt klar, dass der Antrag auf eine finanzielle Besserstellung sowohl für Pflegeeltern als auch für Bereitschaftspflegestellen abzielt.
Landrat Tobias Gerdesmeyer vertritt seinen Standpunkt, kein neues Förderinstrument zu schaffen. Wegen der besonderen Belastung der Pflegeeltern und Bereitschaftspflegestellen schlage er vor, dieses Thema in die interkommunalen Gremien DOL (Das Oldenburger Land) oder AG Weser Ems (Arbeitsgemeinschaft der Landkreise und kreisfreien Städte in Weser-Ems) einzubringen.
Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass der Landrat das Thema der Pflegeentgelte in die interkommunalen Gremien einbringt.
Die Ausschussvorsitzende Simone Göhner lässt über den Antrag der Fraktion Grüne vom 10.06.2025 abstimmen.
Sodann beschließt der Ausschuss mehrheitlich bei 1 Nein-Stimme:
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:
„Der Antrag der Fraktion Grüne vom 10.06.2025 zur Einführung elterngeldähnlicher Leistungen für Pflegeeltern wird abgelehnt.
Sodann beschließt der Ausschuss bei einer Enthaltung:
„Die Verwaltung wird aufgefordert, wie im Runderlass des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vorgesehen, im Einzelfall zu prüfen, inwieweit ein erhöhtes Pflegeentgelt geleistet werden muss, um einen etwaigen Mehrbedarf auszugleichen.
Der Landrat bringt das Thema in die interkommunalen Gremien ein.“
