Dunja Grützner vom Gesundheitsamt erläutert die Hintergründe und Zielsetzungen der Förderrichtlinien. Sie betont, dass die ambulante ärztliche Versorgung im Landkreis Vechta, wie auch in anderen Regionen Deutschlands und Niedersachsens, aufgrund des demografischen Wandels und des rückläufigen Interesses an Niederlassungen im ländlichen Raum zunehmenden Herausforderungen gegenübersteht. Zudem sei das altersbedingte Ausscheiden vieler Haus- und Fachärzte ein zentraler Faktor, der die Verwaltung dazu veranlasst habe, ein Konzept zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung zu entwickeln. Dieses Konzept, das am 20.06.2024 in der Kreistagssitzung beschlossen wurde, umfasse zwei zentrale Förderschwerpunkte: die Unterstützung von Medizinstudierenden während des PJ und die ambulante Weiterbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin.

Zur ersten Förderrichtlinie, der Förderung des praktischen Jahres, erläutert Grützner, dass Studierende der Humanmedizin an Europäischen Universitäten, die ein Drittel ihres PJ in einer hausärztlichen Praxis im Landkreis Vechta absolvieren, einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 400 EUR erhalten sollen. Die maximale Förderung pro Tertial betrage 1.600 EUR, wobei bei Teilzeitausbildung eine Anpassung möglich sei. Der Zuschuss solle den Mehraufwand für Unterhalt und Lebenshaltungskosten abdecken, sei jedoch an die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen gebunden. Werden die Bedingungen nicht erfüllt oder das PJ abgebrochen, müsse der Zuschuss zurückgezahlt werden. Stipendiaten der Karls-Universität Prag seien von der Förderung ausgenommen, da der Landkreis bereits ein eigenes Stipendium für diese Gruppe finanziere.

Die zweite Förderrichtlinie ziele auf die ambulante Weiterbildung in Allgemeinmedizin ab. Hier seien Weiterbildungsassistenten oder -assistentinnen, die ihre Ausbildung in einer hausärztlichen Praxis im Landkreis Vechta absolvieren, für maximal 24 Monate mit 600 EUR pro Monat zu unterstützen, wobei auch hier Teilzeitausbildung berücksichtigt werde. Die Förderung sei jedoch an eine anschließende Verpflichtung zur ärztlichen Tätigkeit im Landkreis Vechta für zwölf Monate gebunden. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung oder ein Abbruch der Weiterbildung führe ebenfalls zur Rückzahlung des Zuschusses.

Grützner weist zudem auf drei weitere facharztspezifische Förderungen hin. So sei eine Unterversorgung im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie bereits erkennbar. Die dazugehörige Richtlinie schreibe vor, dass die Weiterbildung in diesen Fachgebieten in einer ambulanten Praxis im Landkreis Vechta absolviert werden müsse, und auch hier gelte die zwölfmonatige Verpflichtung zur weiteren Tätigkeit in der Region. Die Höhe des Zuschusses entspreche der Allgemeinmedizin-Richtlinie, mit 600 EUR pro Monat und maximal 14.400 EUR für 24 Monate.

Ein weiteres Schwerpunktfach sei Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie. Auch hier gelte die Verpflichtung zur ambulanten Weiterbildung im Landkreis Vechta und zur anschließenden zwölfmonatigen ärztlichen Tätigkeit. Die finanziellen Bedingungen entsprechen den bereits genannten Regelungen.

Ausschussvorsitzende Simone Göhner bedankt sich für den Vortrag.

Auf die Frage des KTA Walter Goda nach der Verteilung der Fördermittel erwidert Landrat Gerdesmeyer, die Fördermittel seien durch Haushaltsansatz begrenzt und Anträge werden nach Eingangsreihenfolge berücksichtigt.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Die Richtlinien zur Förderung des Praktischen Jahres für Medizinstudierende und der ambulanten Weiterbildung in Facharztgebieten im Landkreis Vechta werden beschlossen und die Verwaltung wird mit der Umsetzung der darin aufgeführten Maßnahmen beauftragt. Die erforderlichen Mittel werden in den kommenden Haushaltsjahren 2026 und 2027 bereitgestellt.“