Sitzung: 18.09.2025 Finanz-, Wirtschafts- und Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 077/2025
Kerstin Themann, Leiterin des Amtes für Soziales und Integration, stellt den Antrag des Betreuungsvereins SkF e.V. vor. Der Verein beantrage mit Schreiben vom 22.05.2025 eine Unterstützung zur Existenzsicherung in Höhe von 30.000 EUR und eine Erhöhung der Förderung der Querschnittsarbeit auf eine halbe Vollzeitstelle ab dem 01.06.2026. Zudem werde eine zusätzliche finanzielle Unterstützung in Höhe von 5.000 EUR ab dem laufenden Jahr beantragt und nicht - wie es in der Sitzungsvorlage stehe - für das laufende Jahr.
Themann betont die wichtige Rolle von Betreuungsvereinen im Betreuungswesen und die finanzielle Schieflage des Betreuungsvereins, die durch mangelnde Refinanzierung entstanden sei.
Die Verwaltung schlage vor:
- Für das Jahr 2026 zur Existenzsicherung die beantragten 30.000 EUR zu gewähren und außerdem einmalig 5.000 EUR, weil der SkF e.V. im Jahr 2025 die Ehrenamtlichen des SKM übernommen hat.
- Für die Jahre 2027 bis 2028 gem. dem Antrag vom 22.05.2025 zur Existenzsicherung die Förderung in Höhe von 30.000 EUR jährlich zu gewähren.
- Darüber hinaus für die ab dem 01.06.2026 beantragte Aufstockung der Kostenübernahme von 1/3 auf eine halbe Vollzeitstelle die vorhandene Vereinbarung, die bislang weder vom SkF noch vom Landkreis gekündigt ist, anzupassen und Art und Umfang der Querschnittsarbeit sowie die Parameter für die Betreuungsarbeit neu festzulegen.
KTA Matthias Windhaus unterstützt den Antrag, da Betreuungsvereine wichtige Aufgaben im Bereich der freien Wohlfahrtspflege wahrnehmen und finanziell unterstützt werden müssen. Er erwähnt, dass der SkM bis 2024 ebenfalls als Betreuungsverein tätig war und dass die Übernahme der Ehrenamtlichen durch den SkF zu erhöhten Bedarfen dort geführt habe.
KTA Walter Goda betont die Verantwortung des Bundes und des Landes für eine auskömmliche Finanzierung der Betreuungsarbeit und fordert, den Beschluss mit einer Aufforderung an Bund und Land zu ergänzen, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.
KTA Helmut Steinkamp fragt nach den Kosten, die entstehen würden, wenn der Betreuungsverein nicht existieren würde. Themann geht davon aus, dass bei Erfüllung der Aufgabe durch Kreisbedienstete höhere Kosten anfallen würden.
Landrat Tobias Gerdesmeyer schlägt vor, den Appell an Bund und Land ins Protokoll aufzunehmen und den Beschlussvorschlag unverändert zu beschließen. Er betont die Partnerschaft mit dem SkF und die Notwendigkeit, die finanzielle Unterstützung regelmäßig zu überprüfen.
Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:
„Dem Betreuungsverein Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Vechta (SkF e. V.) ist zur Existenzsicherung - unter Berücksichtigung der für 2025 zusätzlich beantragten Förderung in Höhe von 5.000 EUR - für das Haushaltsjahr 2026 einmalig eine Förderung in Höhe von 35.000 EUR zu gewähren.
Für die Haushaltsjahre 2027 bis 2028 ist zur Existenzsicherung eine Förderung in Höhe von 30.000 EUR jährlich zu gewähren.
Die Förderung der Existenzsicherung erfolgt nur, wenn der SkF e. V. ein entsprechendes Defizit für das Vorjahr nachgewiesen hat.
Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, mit dem SkF e.V. eine Anpassung der bestehenden Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Rahmen des Betreuungswesens vorzunehmen und in dieser Art und Umfang der Querschnittsarbeit sowie die Parameter für die Betreuungsarbeit festzulegen.
Hierbei ist die ab dem 01.06.2026 beantragte Aufstockung der Kostenübernahme von bislang einer Drittel- auf eine halbe Vollzeitstelle zu vereinbaren und festzuhalten, dass die Kostenübernahme bis zur Höhe der Personalkosten der Entgeltgruppe S 12 Stufe 6 erfolgt und eine Sachkostenpauschale in Höhe von 3.600 EUR gewährt wird.“
