Beschluss: zurückgestellt

Die Leiterin des Amtes für Soziales und Integration, Kerstin Themann, führt aus, dass der Fonds für Familienplanung seit 2013 bestehe und zunächst 10.000 EUR jährlich und ab dem Jahr 2015 ein Betrag in Höhe von 12.000 EUR jährlich bereitgestellt werde. Wie der Vorlage zu entnehmen sei, seien die Mittel zur Finanzierung ärztlich verordneter Empfängnisverhütungsmittel für mindestens 22 Jahre alte Personen, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, bestimmt. Themann erläutert, dass die Regelsätze des SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetzes in der Regel nicht ausreichend seien für die Finanzierung der empfängnisverhütenden Mittel. Nur junge Menschen unter 22 Jahren hätten Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Der Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode betone jedoch, dass der Zugang zu Verhütungsmitteln zur verlässlichen Gesundheitsversorgung gehöre. Donum Vitae und Diakonie hätten einen Antrag auf Weiterführung gestellt, während der SkF mit Schreiben vom 27.05.2025 eine Aufnahme als Kooperationspartner beantragt habe. Die Verwaltung habe geprüft, dass die Aufnahme eines weiteren Partners einen höheren Verwaltungs- und Abstimmungsbedarf erfordere.

KTA Matthias Windhaus fragt, ob der Fonds tatsächlich nur aus den 12.000 EUR des Landkreises bestehe und ob der Verwaltungsaufwand beim Landkreis oder den Beratungsstellen anfalle. Er hinterfragt, dass der SkF-Antrag nicht in der Vorlage berücksichtigt worden sei, und fragt nach der Struktur des alten Konzepts.

Themann erläutert, dass der Fonds von Donum Vitae und Diakonie gemeinsam verwaltet werde, wobei Donum Vitae die Federführung habe. Die Beratungsstellen würden sich abwechselnd über den Abruf informieren, und die Verwaltung erhalte jährlich nur einmal eine Abrechnung. Sie betont, dass ein neuer Partner einen höheren Abstimmungsbedarf und Mehraufwand bei der Rechnungslegung mit sich bringe.

KTA Heiko Bertelt unterstützt den Antrag grundsätzlich, betont aber, dass der Fonds auch Themen wie die Förderung von höheren Geburtenraten berücksichtigen müsse, um die Rentensituation zu sichern. Er halte den Antrag in der aktuellen Form für akzeptabel.

KTA Walter Goda geht darauf ein, dass der Verwaltungsaufwand bei der Aufnahme neuer Partner nicht ausreichend untersucht sei. Er bittet um Vertagung der Entscheidung, um den Verwaltungsaufwand genauer zu prüfen.

Themann erläutert, dass der aktuelle Fonds in einfachen Strukturen verwaltet werde, aber bei Erweiterung auf drei Partner ein höherer Verwaltungsaufwand entstehen würde. Sie betont, dass Frauen in der Regel erst beim Frauenarzt ein Rezept erhalten, bevor sie die Mittel beantragen können.

KTA Holger Ziefus berichtet, dass die Schwangerschaftsberatungsstellen in die Schulen kommen. Er spricht sich dafür aus, das bewährte Verfahren für den Fonds zu überdenken und die Fondsmittel auf drei Beratungsstellen zu übertragen. Der SkF sollte Beratungssuchende wegen der Kostenerstattung aus dem Fonds nicht an Donum Vitae oder die Diakonie verweisen müssen. Insgesamt sei die Hilfe notwendig und verhindere Folgekosten.

KTA Matthias Windhaus schlägt vor, den Beschlussvorschlag so zu ändern, dass alle im Landkreis tätigen Beratungsstellen Zugriff auf den Fonds erhalten. Die Verwaltung solle dafür ein Konzept mit den Partnern erarbeiten.

KTA Thomas Frilling spricht sich dafür aus, am bewährten Verfahren festzuhalten, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten.

KTA Josef Kruse hält den Fonds insgesamt bzw. nicht in dieser Höhe für notwendig. Die Kriterien für die Mittelverteilung seien unklar.

Landrat Tobias Gerdesmeyer geht auf den Antrag des KTA Matthias Windhaus ein und überlegt die weitere Vorgehensweise in der Beratungsfolge. Er hält es für praktikabel, wenn die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung herausarbeitet, welche Vor- und Nachteile die Hinzunahme des SkF hinsichtlich Verwaltungsaufwand und Zugänglichkeit zur Leistung mit sich bringt.

KTA Helmut Steinkamp schließt sich dem Vorschlag des Landrates an. Eine Zusammenarbeit der drei Beratungsstellen könne durchaus erwartet werden, wenn das den Zugang zu den Fondsmitteln vereinfacht.

KTA Matthias Windhaus erläutert, dass er seinen Änderungsantrag bewusst allgemein formuliere, um die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept mit den Kooperationspartnern zu erarbeiten, ohne bereits einen dritten Partner zu benennen.

KTA Walter Goda spricht sich generell für das bisherige Verfahren aus. Wegen der offenen Fragen, die noch aufzuarbeiten sind, stellt er den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung.

KTA Simone Göhner lässt über den Antrag auf Vertagung abstimmen.


Sodann beschließt der Ausschuss mehrheitlich bei zwei Nein-Stimmen:


„Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.“