Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreisrat Holger Böckenstette stellt die 1. Änderung der Kreditrichtlinie vor. Die Änderung sei an das Muster des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) angelehnt. Für die Einholung von Angeboten werde die Formulierung des NLT verwendet. Die Beschränkung auf Annuitätendarlehen mit anfänglicher Tilgungsquote von 3 Prozent werde aufgehoben. Das NLT-Muster und der Krediterlass des Landes lassen weitere Kreditformen und geringere Tilgungsquoten zu. Die Regelung zur Forderungsabtretung soll entfallen.

 

Auf Nachfrage erläutert Kreisrat Holger Böckenstette, dass einige Kreditbanken nicht anbieten können, dass die Abtretung der Kreditforderung von der Zustimmung des Landkreises als Kreditnehmer abhängig gemacht wird. Der Kreis der Angebotsbanken würde sich erheblich verringern.

 

KTA Philip Wilming geht davon aus, dass seit der Bankenkrise 2008 die Forderungsabtretung im Kreditgeschäft üblich geworden ist, insbesondere bei kleineren Bankhäusern. Ihm komme es darauf an, gute Kreditkonditionen angeboten zu bekommen. Weitergehende Risiken sehe er hierin nicht.

 

KTA Peter Willenborg erhofft sich bessere Zinskonditionen, wenn der Passus zur Abtretung entfällt.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Die vorgelegte 1. Änderung der Richtlinie für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten vom 18.10.2018 wird beschlossen.“