Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kreisrat Holger Böckenstette knüpft an TOP 12 des Bau-, Struktur- und Umweltausschusses vom 29.02.2024 an und stellt die finanziellen Auswirkungen der Investitionsliste Hochbauten der künftigen Jahre anhand der anliegenden Präsentation vor.

 

Für die grün gekennzeichneten Hochbauvorhaben, deren Umsetzung bereits beschlossen sei, werde in den Folgejahren 2025 und 2026 mit je 29 Mio. EUR Baukosten gerechnet. Die Auswirkungen der für die Umsetzung vorgesehenen Maßnahmen auf den Haushalt sollen im Folgenden näher dargelegt werden.

 

Generell sollen die Abschreibungserlöse für Erhaltungsinvestitionen verwendet werden. Bei einem ausgeglichenen Kreishaushalt stehen dafür Abschreibungen von insgesamt 12,3 Mio. EUR abzüglich Auflösungserträge aus Sonderposten von 3,9 Mio. EUR, also rund 8 Mio. EUR zur Verfügung. Im Falle des Defizithaushaltes 2024 gehen allerdings die Abschreibungserlöse nicht mit einem gleichhohen Liquiditätsüberschuss einher. Der Planfehlbetrag 2024 werde sich aufgrund der ausbleibenden Schlüsselzuweisungen auf 14,9 Mio. EUR erhöhen. Die Tilgung könne in 2024 im Plan nicht gedeckt werden. Für die Investitionsfinanzierung komme es daher auch auf einen ausgeglichenen Ergebnis-Haushalt an.

 

Die Inanspruchnahme der Investitionsansätze habe in der Zeit von 2019 bis 2023 stetig zugenommen. Vorbei seien die Zeiten, in denen der Haushalt ohne Aufnahme von veranschlagten Krediten bewirtschaftet werden konnte. Die zunehmende Bautätigkeit zeige sich auch in der stärkeren Inanspruchnahme der Haushaltsreste für Investitionen. In 2023 seien Haushaltsreste i.H.v. 19 Mio. EUR auszahlungswirksam geworden. Mit der Kreditaufnahme i.H.v. 13,7 Mio. EUR im Februar dieses Jahres steige die Summe der Neukredite seit 2021 auf 62,3 Mio. EUR. Dazu kommen noch die Schulden des Eigenbetriebes i.H.v. 40 Mio. EUR.

 

Der Landkreis habe mit jährlich wiederkehrenden Investitionen i.H.v. 7,7 Mio. EUR für z.B. die Krankenhausumlage zu rechnen. Fest einzuplanen sei auch jährlich der Betrag von 500 TEUR für das Feuerwehrfahrzeugkonzept. Bei einer Deckelung der Hochbau-Summen auf 25 Mio. EUR in 2025 und 2026 und 17,5 Mio. EUR in 2027 ergebe sich im Saldo – also nach Abzug von Einzahlungen für die Investitionstätigkeit – eine zu finanzierende Investitionssumme von 36,6 Mio. EUR in 2025, 28,1 Mio. EUR in 2026 und 32,3 Mio. EUR in 2027. Nehme man hier die 8 Mio. EUR Abschreibungserlöse herunter, so sind dann noch jeweils 28 Mio. EUR (2025), 20 Mio. EUR (2026) und 24 Mio. EUR (2027) mit Fremdmitteln zu finanzieren. Für Tiefbaumaßnahmen bliebe bei dieser Rechnung ein Volumen von jährlich 4,5 Mio. EUR.

 

Die Belastung aus der Schuldenaufnahme stellt Kreisrat Holger Böckenstette in weiteren Tabelle dar. In 2030 betrage der Schuldendienst 13 Mio. EUR bei einer jährlichen Kreditaufnahme von 25 Mio. EUR und einer Tilgungsquote von 3 Prozent. Bei einer geringeren Tilgungsquote von 2 Prozent betrage der Schuldendienst noch 11,7 Mio. EUR. Für Hochbaumaßnahmen sei bei einer Nutzungsdauer durchaus eine schwächereTilgung mit 2 Prozent vertretbar.

 

Landrat Tobias Gerdesmeyer führt aus, bereits aus den zur Umsetzung vorgesehenen Maßnahmen resultiere eine erhebliche Neuverschuldung. Er spricht sich dafür aus, dass an den bereits zugesagten Baumaßnahmen festgehalten werde, um so auch die Verlässlichkeit der Politik zu zeigen. Weitere Vorhaben seien dann kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls aufzuschieben.

 

KTA Hubert Pille sieht es als erforderlich an, die finanziellen Belange bei künftigen Bauplanungen stärker zu gewichten. Eine vollständige Kreditfinanzierung sei nicht vertretbar. Umgerechnet ergebe ein Schuldendienst von über 10 Mio. EUR vier Punkte Kreisumlage. Ohne ein Gegensteuern in der Bauplanung werde es auf ein Haushaltssicherungskonzept hinauslaufen. Für künftige Baumaßnahmen müsse ein Preisschild ausgegeben werden. Höhere Kosten seien dann nicht mehr zu akzeptieren. Die bereits beantrage Einrichtung einer Baukommission solle die Aufgabe der Kostenkontrolle übernehmen.

 

KTA Holger Ziefus bittet, die Tabellen dem Protokoll beizufügen.

 

KTA Matthias Windhaus fragt nach Einsparmöglichkeiten im Ergebnishaushalt. Die Möglichkeiten der Einsparung und des Verschiebens von Hochbaumaßnahmen sieht er als begrenzt an.

 

KTA Helmut Steinkamp verweist auf den gestiegenen Sozialetat und sieht wenig Einsparpotenzial im Ergebnishaushalt. Die bereits ausgesprochenen Zusagen im Hochbau sollten dann auch umgesetzt werden.

 

Kostenüberlegungen voranzustellen bei der künftigen Investitionstätigkeit, begrüßt KTA Peter Willenborg.

 

Die Finanzierung dürfe nicht auf die Städte und Gemeinden umgelegt werden, ist die Ansicht des KTA Dieter Rohnstock. Die Städte und Gemeinden haben eigene Bauvorhaben und Ausgabensteigerungen zu bewältigen. So seien etwa zwei Prozentpunkte Kreisumlage zusätzlich dort ein großes Problem.

 

Für die Haushaltsberatungen im Herbst 2024 sei nach KTA Hubert Pille auch die Einnahmesituation des Landkreises näher zu betrachten. Es fehlen erhebliche Mittel aus den Schlüsselzuweisungen.

 

KTA Walter Goda gibt als Beispiel für erforderliche Investitionen die Schwimmhalle beim Gymnasium Damme an. Dort sei das Dach undicht. Es sei eine Frage der Wirtschaftlichkeit, ob eine Unterhaltungsmaßnahme oder Investitionsmaßnahme zu planen sei.

 

Landrat Tobias Gerdesmeyer geht davon aus, dass stärker als zuvor, Unterhaltungsmaßnahmen eine Rolle spielen werden. Auch die übrigen oldenburgischen Landkreise gehen von ähnlichen Entwicklungen im Investitionshaushalt aus. Gemeinsam werde dem Land gegenüber von Seiten der Landkreise geltend gemacht werden, dass die finanzielle Ausstattung durch das Land nicht mehr ausreichend sei. Der vertikale kommunale Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen müsse neu ausgerichtet werden. Die finanzielle Lage der Kreise werde noch verschärft durch die Unterfinanzierung sowohl des Betriebes als auch der Investitionen der Krankenhäuser. Diese finanziellen Risiken für die Kreise seien vielfach noch nicht berücksichtigt. Bei den freiwilligen Leistungen des Landkreises Vechta sehe er wenig Einsparpotenzial. Aus Gründen der Verlässlichkeit sei für ihn wichtig, die für die Umsetzung vorgesehenen Hochbaumaßnahmen auch auszuführen. Einsparmöglichkeiten seien dabei auszuschöpfen.