Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreisrat Holger Böckenstette erläutert, dass nach den beiden Gesamtabschlüssen 2012 und 2013 jeweils aufgrund der Erleichterungen des Landes für die Jahre 2014 bis 2021 auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses verzichtet worden sei. Nunmehr schlägt er vor, dass auch für das Abschlussjahr 2022 auf einen Gesamtabschluss verzichtet wird, zumal die Erkenntnisse eines konsolidierten Abschlusses für die Kernverwaltung und die Ausgliederungen eher gering seien.

 

KTA Matthias Windhaus spricht sich für den Verzicht aus. Jeder Aufgabenträger für sich hat einen eigenen ordnungsgemäßen Jahresabschluss aufgestellt; eine Zusammenfassung halte er darüber hinaus nicht für erforderlich und erfordere zusätzlichen Personalaufwand.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

Für die Beurteilung der untergeordneten Bedeutung für die Aufstellung des Gesamtabschlusses werden die vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport mit Erlass vom 28.06.2022 empfohlenen Richtwerte zugrunde gelegt.

Allen verbundenen Aufgabenträgern beim Landkreis Vechta bezogen auf das Abschlussjahr 2022 kommt eine untergeordnete Bedeutung zu im Sinne des § 128 Abs. 4 NKomVG.

Auf die Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses wird verzichtet.“