Anpassung bzw. Gewährung geringfügiger unbefristeter Zuschüsse für Heimat und Kulturpflege

 

Erster Kreisrat Hartmut Heinen erklärt, dass der Landkreis Vechta den Musikerbund Südoldenburg seit 1957 mit ursprünglich 200,- DM förderte. Diese Förderung der laufenden Kosten wäre im Jahr 1999 erstmalig auf 1.278,- € und im Jahr 2012 auf 1.500,- € erhöht worden. Nun erfolge für das Jahr 2024 eine Anpassung auf 3.000,- € jährlich.

 

Der Zuschuss den Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“, der seit 2017 jährlich gezahlt wird, erfolgt auch in diesem Jahr mit 900,- €.

 

Die „Meisterkonzerte“ wären seit 2010 bislang mit 1.000,- € jährlich gefördert worden. Es erfolgte ab 2023 eine Erhöhung auf 2.000,- € jährlich.

 

 

Ausstellung „Lebenswege“ im Industrie Museum Lohne

 

Erster Kreisrat Hartmut Heinen teilt mit, dass der Verein „Industrie Museum Lohne e.V.“ auf Förderung der Ausstellung „Lebenswege“ und dem dazu erstellten Begleitband gestellt habe. Der Schwerpunkt dieser Ausstellung sei die Lebenswege von sog. Gastarbeitern als Arbeitsmigranten und Auswirkungen auf die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Ankunftsregion im Landkreis Vechta. Die Ausstellung finde von Oktober 2024 bis Mai 2025 im Industrie Museum Lohne statt. Sie werde vom Landkreis mit einer Förderung in Höhe von 2.000,- € gefördert. Die Gesamtkosten der Ausstellung lägen bei 25.200,- €

 

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von „Lernräumen der Zukunft“ an Medienzentren

 

Erster Kreisrat Hartmut Heinen berichtet, dass der Landkreis Vechta einen Förderbescheid vom 29.02.2024 über 184.945,- € für die Richtlinie „Lernräume der Zukunft“ erhalten habe. Einige Bestandteile wären von der Antragssumme abgezogen worden, wie z.B. Verbrauchsmaterialien und Softwarelizenzen. Die mögliche Höchstfördersumme pro Medienzentrum betrage max. 200.000,- € bei einer 100% Vollfinanzierung aus Bundes- und Landesmitteln (Digitalpakt). Aus dieser Maßnahme werde die digitale Erstausstattung für die Wissenswerkstatt als Kooperationspartner des Medienkompetenzzentrums Vechta in Höhe von 74.050,- € finanziert. Angeschafft werde hiervon u.a. Smartboards, 3-D-Drucker, Tablets, Lötkolben und Lego-Spike-Baukästen. Die restlichen Mittel in Höhe von 110.895,- € würden der Zusatzausstattung für den Verleih z.B. für VR-Brillen, Drohnen, Roboter, Portable Monitore oder Laptops dienen.

 

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsbetreuung), Rd.Erlass vom 28.02.2024, Inkrafttreten am 01.03.2024

 

Erster Kreisrat Hartmut Heinen erklärt, dass nach der o.g. Richtlinie der Ausbau der Infrastruktur, z.B. für den Ausbau von Mensen, Betreuungsräume, Umbaumaßnahmen gefördert werde. Die Verteilung der Finanzmittel des Landes erfolge auf Grundlage der Schülerzahlen. Dem Landkreis Vechta stehe ein Kontingent von 175.691,29 € zzgl. eines kommunalen Eigenanteils in Höhe von 31.004,34 € zur Verfügung. Der Fördersatz betrage 70% Bundesmittel und 15% Landesmittel. Der Antrag müsse bis zum 31.10.2025 gestellt werden.

 

KTA Martin Meyer fragt nach, ob die Inanspruchnahme der Mittel nach der o.g. Richtlinie verpflichtend sei. Erster Kreisrat Hartmut Heinen erklärt, dass es keine Verpflichtung gäbe.

 

KTA Paul Sandmann erkundigt sich, ob die Erziehungsberechtigten einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung hätten. Erster Kreisrat Hartmut Heinen erläutert, dass die Erziehungsberechtigten nach § 24 Abs. 4 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) ab dem 01.08.2026 einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung hätten. Dieser Rechtsanspruch gelte zunächst für die 1. Klasse und werde dann jahrgangsweise jedes Jahr erhöht. Der Umfang der Ganztagsbetreuung umfasse täglich 8 Stunden, an 5 Tagen in der Woche. Es gäbe eine maximale Schließzeit von 4 Wochen während der Schulferien im Jahr.

 

Der Ausschussvorsitzende Matthias Windhaus ergänzt, dass die Ganztagsbetreuung nicht verpflichtend sei. Die Erziehungsberechtigten könnten selbst entscheiden, ob sie das Angebot der Ganztagsbetreuung in Anspruch nähmen. Die Schule bekäme aber die Lehrerstunden für die Ganztagsbetreuung.

 

Erster Kreisrat Hartmut Heinen teilt mit, dass es einen Brief von der Kultusministerin Frau Julia Willie Hamburg bzgl. dieses Themas gegeben hätte.

KTA Paul Sandmann fragt, ob dieses Schreiben dem Protokoll beigefügt werden könne.

Amtsleiterin Dagmar Röben-Guhr teilt mit, dass die Inhalte dieses Briefes auch im Schulverwaltungsblatt veröffentlicht worden seien. Man einigt sich darauf, dass der Artikel aus dem Schulverwaltungsblatt dem Protokoll hinzugefügt werde.